Wohnen

  • Binnen drei Tagen nach Bezug der Unterkunft in Österreich muss die Anmeldung des Wohnsitzes bei der zuständigen Meldebehörde erfolgen.
  • Sofern Radio- oder Fernsehgeräte in einer neuen Wohnstätte genützt werden, müssen diese anmeldet werden, sofern noch keine Anmeldung der Geräte erfolgt ist. Studierende können unter gewissen Voraussetzungen von den Gebühren befreit werden.
  • Für Internet und Mobiltelefone gibt es in Österreich verschiedene Anbieter. Es empfiehlt sich, die Kosten zu vergleichen.
  • Studentinnen/Studenten in Wien haben die Möglichkeit, eine günstige Studentenwohnung über "home4students" zu beantragen. Diese können möbliert für jeweils ein Jahr gemietet werden. Bei positivem Studienerfolg wird der Wohnplatzvertrag verlängert.

Weiterführende Links

home4students

Letzte Aktualisierung: 9. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion