Wohnen
- Binnen drei Tagen nach Bezug der Unterkunft in Österreich muss die Anmeldung des Wohnsitzes bei der zuständigen Meldebehörde erfolgen.
- Sofern Radio- oder Fernsehgeräte in einer neuen Wohnstätte genützt werden, müssen diese anmeldet werden, sofern noch keine Anmeldung der Geräte erfolgt ist. Studierende können unter gewissen Voraussetzungen von den Gebühren befreit werden.
- Für Internet und Mobiltelefone gibt es in Österreich verschiedene Anbieter. Es empfiehlt sich, die Kosten zu vergleichen.
- Studentinnen/Studenten in Wien haben die Möglichkeit, eine günstige Studentenwohnung über "home4students" zu beantragen. Diese können möbliert für jeweils ein Jahr gemietet werden. Bei positivem Studienerfolg wird der Wohnplatzvertrag verlängert.
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Letzte Aktualisierung: 9. Jänner 2023
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion