Allgemeines zum Rücktrittsrecht

Verbraucherinnen/Verbraucher aus Österreich können von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag – d.h. auch bei Online-Shops – innerhalb einer bestimmten Frist zurücktreten.

Um einen im Fernabsatz geschlossenen Vertrag (Fernabsatzvertrag) handelt es sich, wenn keine gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien zum Abschluss des Vertrags erforderlich ist, wie z.B. bei einem Vertragsabschluss via Internet oder Telefon. Voraussetzung ist, dass die Unternehmerin/der Unternehmer über ein organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem verfügt, z.B. über eine Website, und dass bis einschließlich des Zustandekommens des Vertrags ausschließlich Fernkommunikationsmittel (Briefe, Internet, Fax, Telefon) verwendet werden.

Für den Rücktritt reicht es aus, dass die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abgesendet wird. Es müssen keine Gründe für den Rücktritt angegeben werden.

Rechtsgrundlagen

Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG)

Letzte Aktualisierung: 19. Jänner 2021

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz