Sperrmüll
Als Sperrmüll werden sperrige, nicht gefährliche Abfälle, die auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die öffentlichen Restmüllsäcke passen, bezeichnet (z.B. Matratzen, Waschbecken, Fenster, Sportartikel, Möbel, Bodenbeläge, große Kunststoffgegenstände, große Haushaltsgeräte).
Sie können Sperrmüll beim Mistplatz, Recyclinghof oder Altstoffsammelzentrum abgeben bzw. diesen im Rahmen von Sperrmüllsammlungen entsorgen.
Hinweis
Um Sperrmüll – außerhalb von fixen Sammelterminen – beseitigen zu lassen, ist meist ein gesonderter Termin mit der zuständigen Behörde zu vereinbaren. Die Sperrmüllabfuhr ist meistens kostenpflichtig. Die Abgabe von Sperrmüll an informelle Sammler ist unzulässig.
Wenn bestimmte Gegenstände noch verwendbar sind (z.B. Möbel), können diese beispielsweise auch einer karitativen Einrichtung zur Verfügung gestellt bzw. auf einem Flohmarkt verkauft werden.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie