Altpapier

Folgendes kann im Altpapiercontainer entsorgt werden:

  • Zeitungen, Kataloge, Prospekte
  • Bücher, Hefte, Telefonbücher
  • Schreibpapier
  • Unbeschichtete Papiersäcke, Schachteln, Kartonagen

Achtung

Verschmutzte oder fettige Gegenstände aus Papier gehören in den Restmüll. Auf keinen Fall dürfen Verbundpackungen (z.B. Milch- oder Getränkeverpackungen) im Altpapiercontainer entsorgt werden. Getränkekartons für Fruchtsäfte und Milch sollen gemeinsam mit Kunststoffverpackungen in den gelben Tonnen bzw. mit Leichtverpackungen gesammelt werden. Sonstiges Verpackungsmaterial, wie beispielsweise Styropor oder Kunststoffhüllen, müssen entfernt werden, bevor die Papierteile in den Altpapiercontainer geworfen werden.

Um in den Sammelbehältern Platz zu sparen, sollten Zeitungen gestapelt und sperrige Kartons und Schachteln vor dem Einwurf gefaltet bzw. zerkleinert werden. Papier sollte allerdings nicht in kleine Stücke zerrissen werden, da dies den Sortiervorgang erschwert.

Für die Entsorgung von Altpapier örtlich zuständig ist:

Letzte Aktualisierung: 17. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie