Siedlungsabfälle

Siedlungsabfälle sind Abfälle aus privaten Haushalten und alle anderen Abfälle, die in Beschaffenheit und Zusammensetzung denen aus privaten Haushalten ähnlich sind, d.h. auch Abfälle aus Unternehmen können als Siedlungsabfälle gelten.

Beispiele für Siedlungsabfälle sind:

  • Hausmüll
  • Abfälle aus der Reinigung von Schornsteinen
  • Speiseöle- und fette
  • Bestimmte Reinigungsmittel
  • Biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle
  • Bekleidung und Textilien
  • Altpapier
  • Glas
  • Sperrmüll

Für die Entsorgung von Siedlungsabfällen zuständig ist:

Letzte Aktualisierung: 9. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie