Metalle und Dosen

Folgendes gehört in den Container für Metalle und Dosen:

  • Konserven- und Getränkedosen
  • Metallfolien, Metalltuben
  • Metallverschlüsse von Gläsern bzw. Flaschen

Ab dem Kalenderjahr 2023 ist eine gemeinsame Sammlung von Kunststoffen, sonstigen Leichtverpackungen und Metallen zulässig. Ab dem Kalenderjahr 2025 müssen Leichtverpackungen und Metalle gemeinsam gesammelt werden.

Achtung

Lack-, Spray-, Farb- und Öldosen mit Inhalt dürfen nicht im Metallcontainer entsorgt, sondern müssen zu einer Problemstoffsammelstelle gebracht werden. Alte Elektrogeräte können zu einer Sammelstelle in der jeweiligen Gemeinde gebracht werden. Nähere Informationen dazu sind im Kapitel "Elektroaltgeräte" erhältlich. Armaturen, Werkzeuge, Rohre, Drähte u.Ä. sowie Kochgeschirr aus Metall und auch große Metallteile wie beispielsweise Autoteile, Fahrräder, Badewannen oder Dachrinnen sind beim Altstoffsammelzentrum, Recyclinghof, Mistplatz oder Bauhof abzugeben. Genauere Informationen können beim dort beschäftigten Personal eingeholt werden.

Für die Entsorgung von Metallen und Dosen örtlich zuständig ist:

Letzte Aktualisierung: 9. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie