Gefährliche Abfälle

Gefährliche Abfälle sind

  • Abfälle, die aufgrund ihrer gefahrenrelevanten Eigenschaften als gefährlich festgelegt worden sind bzw.
  • Abfälle, die gefahrenrelevante Eigenschaften aufweisen.

Diese Abfälle können beispielsweise reizend, entzündbar, toxisch oder karzinogen sein. Insbesondere bei der Behandlung von gefährlichen Abfällen müssen besondere Vorkehrungen getroffen werden. Zu gefährlichen Abfällen zählen beispielsweise:

  • Asbestzement
  • Leuchtstoffröhren
  • Lösemittel
  • Eisenbahnschwellen
  • Bildschirmgeräte

Weitere Informationen zu gefährlichen Abfällen finden sich auf USP.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 17. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie