FAQ: Allgemeines zu ID Austria
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Die ID Austria ersetzt als elektronischer Identitätsnachweis zukünftig die Handy-Signatur. Sie ermöglicht es, die eigene Identität auf digitalem Weg mittels App „Digitales Amt“ nachzuweisen.
Am 28. Jänner 2021 wurde bei ausgewählten Registrierungsbehörden eine Pilotphase gestartet. Nach Ende des Pilotbetriebs erhalten Sie die ID Austria bei allen Registrierungsbehörden. Für Nutzerinnen/Nutzer der Handy-Signatur besteht die Möglichkeit, über einen Online-Prozess auf ID Austria umzustellen.
Um die ID Austria zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- vollendetes 14. Lebensjahr (= 14. Geburtstag)
- Smartphone mit der App „Digitales Amt“ in der aktuellsten Version. Siehe weitere technische Voraussetzungen.
- aktivierte Gesichtserkennung/Iriserkennung (z.B. Face ID) bzw. Fingerabdruck-Funktion (z.B. Touch ID) auf dem Smartphone.
- abgeschlossene Registrierung bei der Behörde zur Identitätsfeststellung. Ausnahme: Für Nutzerinnen/Nutzer der Handy-Signatur, deren Handy-Signatur behördlich registriert wurde, ist ein Online-Umstieg auf ID Austria ohne nochmalige behördliche Identitätsfeststellung möglich. Wenn ihre Handy-Signatur nicht behördlich registriert wurde, ist ein Online-Umstieg auf die Basisfunktion der ID Austria möglich.
Hinweis: Die ID Austria kann auch mit einem FIDO-Sicherheitsschlüssel anstelle eines Smartphones registriert und verwendet werden.
Die Pilotphase läuft noch bis zum 5. Dezember 2023, danach startet der reguläre Betrieb. Für Nutzerinnen und Nutzer einer ID Austria bedeutet das keine Änderung.
Im regulären Betrieb wird jedoch die Handy-Signatur bei Web- und App-Anmeldungen vollständig von der ID Austria abgelöst. Wer noch eine Handy-Signatur nutzt, muss diese daher auf eine ID Austria umstellen. Bei der ersten Anmeldung mit Ihrer Handy-Signatur ab 5.12.2023 werden Sie automatisch durch die nötigen Schritte zur Umstellung geführt. Eine Vorbereitung ist also nicht nötig.
Sie können jedoch den Umstieg auch jetzt schon durchführen, indem Sie in der Anmeldemaske den Link “Umsteigen von Handy-Signatur auf ID Austria” aufrufen. Mehr Information zum Umstieg finden Sie unter Welche Möglichkeiten gibt es die Handy-Signatur auf ID Austria umzustellen?
Auch die Bürgerkarte wird zu diesem Zeitpunkt von der ID Austria abgelöst. Mehr Information dazu finden Sie unter Wie funktioniert die Umstellung von Bürgerkarten auf ID Austria?
ID Austria bietet in der Pilotphase noch denselben Funktionsumfang wie die Handy-Signatur. Der Anwendungsbereich für ID Austria wird im Laufe des Jahres kontinuierlich erweitert.
Ziel der Pilotphase ist es, das neue System zu testen und die Qualität für den offiziellen Betrieb sicherzustellen. In der Pilotphase kann bei ausgewählten Registrierungsbehörden eine ID Austria beantragt werden, die für E-Government-Services genutzt werden kann.
Für Nutzerinnen und Nutzer der Handy-Signatur besteht die Möglichkeit, über einen Online-Prozess auf ID Austria umzustellen.
Um in der folgenden regulären Betriebsphase alle Services der ID Austria (inklusive Ausweisfunktion am Smartphone) nutzen zu können, stehen verschiedene Möglichkeiten der Registrierung zur Verfügung.
So einfach geht’s:
- Installieren Sie über den App Store bzw. Google Playstore die aktuelle Version der App „Digitales Amt“. Falls Sie die App „Digitales Amt“ bereits installiert haben, überprüfen Sie diese auf ihre Aktualität. Für die Verwendung der App „Digitales Amt“ wird ein Smartphone mit aktivierter Gesichtserkennung/Iriserkennung (z.B. Face ID) bzw. Fingerabdruck-Funktion (z.B. Touch ID) benötigt (diese Voraussetzungen gelten für iOS- und Android-Geräte).
- Wenn Sie bereits eine behördlich registrierte Handy-Signatur besitzen, stellen Sie diese mittels Online-Prozess auf die ID Austria um. Falls Ihre Handy-Signatur nicht behördlich registriert wurde oder Sie keine Handy-Signatur besitzen, suchen Sie bitte eine Registrierungsbehörde auf, um eine ID Austria mit Vollfunktion zu erhalten.
Weiterführende Informationen zur Registrierung finden Sie unter Registrierungsübersicht.
Ja, die ID Austria kann auch mittels FIDO-Sicherheitsschlüssel und einer Telefonnummer genutzt werden.
ID Austria bietet in der Pilotphase noch denselben Funktionsumfang wie die Handy-Signatur. Der Anwendungsbereich für ID Austria wird im Laufe des Jahres kontinuierlich erweitert. Aktuell können Sie beispielsweise folgende Online-Services nutzen:
- die Änderung des Wohnsitzes
- die Anforderung einer Meldebestätigung
- die Anforderung einer Meldeauskunft
- die Anforderung eines Strafregisterauszugs
- die Beantragung von Wahlkarten
- die Nutzung des Urkundenservices
- die Nutzung des Digitalen Babypoints
- die Nutzung des Reisepass-Erinnerungsservices
- die Unterstützung von Volksbegehren
- Services der Sozialversicherung: Rechnungen einreichen und zahlreiche andere Services nutzen
- das Signieren von Dokumenten
- die Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung
- die Nutzung des Digitalen Führerscheins
Ziel der Pilotphase ist es, das neue System zu testen und die Qualität für den offiziellen Betrieb sicherzustellen.
Sie können Ihre Einwilligung zur Teilnahme am Pilotbetrieb später widerrufen. Damit wird auch Ihre ID Austria widerrufen. Wenn Ihre ID Austria nicht durch Umstellung aus einer Handy-Signatur entstanden ist, so bleibt letztere davon unberührt. Nutzen Sie dazu den Widerrufsdienst.
Die Handy-Signatur wird seit Sommer 2022 von immer weniger digitalen behördlichen Angeboten unterstützt und schrittweise von der ID Austria abgelöst. Daher wird der Umstieg von Handy-Signatur auf ID Austria empfohlen.
Um in der folgenden regulären Betriebsphase alle ID Austria-Services (inklusive der Ausweisfunktion am Smartphone) nutzen zu können, ist eine persönliche Registrierung bei ausgewählten Registrierungsbehörden nötig. Für Nutzerinnen/Nutzer der Handy-Signatur besteht die Möglichkeit, über einen Online-Prozess auf ID Austria umzustellen.
Die ID Austria kann einerseits in Online-Verfahren für das Login als elektronischer Ausweis eingesetzt werden, andererseits kann damit auch elektronisch unterschrieben werden.
In Zukunft ermöglicht die ID Austria auch das Vorweisen von Ausweisdokumenten (z.B. Führerschein in Verbindung mit Staatsbürgerschaftsnachweis bei Österreicherinnen/Österreichern, Zulassungsschein) in digitaler Form. Die bekannten physischen Dokumente bleiben aber selbstverständlich gültig.
Die ID Austria stellt damit die Weiterentwicklung und Ablöse der Handy-Signatur/Bürgerkarte dar.
Nutzen Sie ID Austria für folgende Anwendungen (Auszug):
- Elektronische Unterschrift:
Hinsichtlich der elektronischen Unterschrift erfüllt die ID Austria alle europäischen Vorgaben. Die qualifizierte Signatur, die mit der ID Austria durchgeführt werden kann, ist der eigenhändigen Unterschrift EU-weit gleichgestellt (Ausnahmen siehe Signatur- und Vertrauensdienstegesetz § 4). Das bedeutet, dass damit überall in Europa elektronisch unterschrieben werden kann. - Login-Funktionalität:
Die Login-Funktionalität – und somit der elektronische Nachweis der Identität des Anwenders – kann derzeit ausschließlich für österreichische Online-Verfahren und Anwendungen verwendet werden. Diese Funktion wird im Laufe des Jahres 2023 auch auf elektronische Anwendungen anderer EU-Länder ausgeweitet. Österreichische Webanwendungen können natürlich auch jederzeit im Ausland aufgerufen und mit der Funktion der ID Austria genutzt werden. - Ausweisfunktion der ID Austria:
Mithilfe der ID Austria können Ausweise wie z.B. der Führerschein am Smartphone vorgewiesen werden. Diese Einsatzmöglichkeit wird vorerst nur in Österreich bestehen. Die ID Austria ersetzt kein Reisedokument bei einem Grenzübertritt.
Die teilnehmenden Behörden (beispielsweise Passbehörden oder zum Passantrag ermächtigte Gemeinden) werden auf www.oesterreich.gv.at unter nachfolgendem Link veröffentlicht: Pilotbehörden.
Ja. Wenn ein Behördenservice online angeboten wird, ist eine persönliche Vorsprache nicht erforderlich.
Ihre bestehende Handy-Signatur (qualifiziertes Zertifikat*) ist ab der Aktivierung insgesamt fünf Jahre gültig.
Die Handy-Signatur wird allerdings seit Sommer 2022 stufenweise von immer weniger digitalen behördlichen Angeboten unterstützt und schrittweise von der ID Austria abgelöst. Daher wird die Umstellung der Handy-Signatur auf ID Austria empfohlen:
- Wurde Ihre Handy-Signatur behördlich registriert – z.B. bei einem Magistrat, über FinanzOnline –, kann sie über einen Online-Prozess auf die ID Austria mit Vollfunktion umgestellt werden.
- Wurde Ihre Handy-Signatur nicht behördlich registriert (z.B. via A1, Postamt, Sozialversicherung), ist die behördliche Identitätsfeststellung nachzuholen. Dazu ist ein persönlicher Termin bei einer Registrierungsbehörde nötig, danach ist die ID Austria für fünf Jahre gültig. Sie können den Umstieg von der Handy-Signatur auf die ID Austria mit Basisfunktion jederzeit auf oesterreich.gv.at oder in der App „Digitales Amt“ selbst durchführen.
Bei der Online-Umstellung von der Handy-Signatur übernimmt die ID Austria mit Vollfunktion die restliche Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur. Die Verlängerung der Gültigkeit ist online unter „ID Austria verlängern“ möglich.
Die ID Austria mit Basisfunktion behält ebenfalls die Gültigkeitsdauer Ihrer Handy-Signatur, kann aber nicht mehr verlängert werden. Die Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur können Sie unter a-trust.at/konto einsehen und auch verlängern.
* Das qualifizierte Zertifikat ist eine elektronische Bescheinigung, die Ihre Identitätsdaten mit einem öffentlichen Schlüssel verbindet. Die mit diesem Zertifikat erstellten (qualifizierten) Signaturen sind Ihrer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Nur natürliche Personen können qualifizierte Signaturen erstellen und unterschreiben. Detaillierte Informationen finden Sie unter Elektronische Signaturen.
Wie die Handy-Signatur auf die ID Austria mit Vollfunktion umgestellt werden kann, hängt davon ab, wo sie ursprünglich ausgestellt wurde:
- Wurde die Handy-Signatur behördlich registriert – z.B. bei einem Magistrat, über FinanzOnline –, kann sie über einen Online-Prozess auf die ID Austria mit Vollfunktion umgestellt werden.
- Wurde die Handy-Signatur nicht behördlich registriert (z.B. via A1, Postamt, Sozialversicherung), ist die behördliche Identitätsfeststellung nachzuholen. Dazu ist ein persönlicher Termin bei einer Registrierungsbehörde nötig. Die Handy-Signatur kann aber jederzeit im Zuge eines Online-Prozesses auf die ID Austria mit Basisfunktion umgestellt werden.
Weitere Informationen:
Unter a-trust.at/konto können Sie die Daten Ihres Zertifikats einsehen. Dort ist auch die Information „behördlich“ oder „nicht behördlich“ vermerkt.
Wenn Ihre Handy-Signatur behördlich registriert wurde (z.B. bei einem Magistrat oder über FinanzOnline*), kann sie direkt online auf die Vollfunktion der ID Austria aufgewertet werden.
Wenn sie nicht behördlich registriert wurde (z.B. via A1, Postamt oder Sozialversicherung), kann sie online nur auf die Basisfunktion der ID Austria umgestellt werden.
*Als behördliche Registrierungsstellen gelten laut Verordnung:
- Ministerien und Ämter der Landesregierungen
- Bürgermeister
- Bezirksverwaltungsbehörde
- Finanzamt Österreich
- FinanzOnline
Die Handy-Signatur kann über einen Online-Prozess auf die ID Austria mit Basisfunktion umgestellt werden. Folgen Sie dafür der Anleitung Umstieg von Handy-Signatur auf ID Austria mit Basisfunktion.
Die ID Austria mit Basisfunktion bietet denselben Funktionsumfang wie die Handy-Signatur. Auch Signaturen mittels SMS-TAN sind weiterhin möglich. Die ID Austria mit Basisfunktion behält die Gültigkeitsdauer Ihrer Handy-Signatur, kann aber nicht mehr verlängert werden. Die Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur können Sie unter a-trust.at/konto einsehen und auch verlängern.
Ein Umstieg von Handy-Signatur auf ID Austria mit Vollfunktion kann online oder persönlich durchgeführt werden. Ob ein Online-Prozess genutzt werden kann oder eine Registrierungsbehörde persönlich aufgesucht werden muss, hängt davon ab, wo die Handy-Signatur registriert wurde.
Behördlich registrierte Handy-Signaturen (z.B. bei einem Magistrat oder über FinanzOnline) können im Rahmen eines Online-Prozesses umgestellt werden.
→ Anleitungsvideo zur Umstellung von einer behördlich registrierten Handy-Signatur
Bei der Online-Umstellung von der Handy-Signatur übernimmt die ID Austria mit Vollfunktion die restliche Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur. Unter „ID Austria verlängern“ können Sie die Gültigkeitsdauer einsehen und um weitere fünf Jahre verlängern.
Bei nicht behördlich registrierten Handy-Signaturen (z.B. via A1, Postamt, Sozialversicherung) ist das Aufsuchen einer Registrierungsbehörde zur Feststellung der Identität nötig.
Hinweis: Bei der ID Austria mit Vollfunktion ist die Durchführung von Signaturen und Anmeldungen nur noch via App oder FIDO-Sicherheitsschlüssel möglich. Die Signatur mittels SMS-TAN wird aus Sicherheitsgründen nicht mehr unterstützt.
Die Basisfunktion der ID Austria enthält alle Funktionen der Handy-Signatur. Auch Signaturen mittels SMS-TAN sind weiterhin möglich. Die Handy-Signatur kann über einen Online-Prozess auf die ID Austria mit Basisfunktion umgestellt werden. Dabei wird die Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur übernommen, kann aber nicht mehr verlängert werden. Daher wird die Aufwertung auf ID Austria mit Vollfunktion vor Ende der Zertifikatslaufzeit empfohlen. Die Gültigkeitsdauer der ID Austria mit Basisfunktion können Sie unter „Meine ID Austria verwalten” einsehen.
Die Vollfunktion der ID Austria (in Medien oft auch „Vollversion“ genannt) eröffnet zusätzlich zu den Funktionen der Handy-Signatur auch neue Einsatzmöglichkeiten, wie z.B. die Ausweisfunktion am Smartphone und die EU-weite Anerkennung. Aus Sicherheitsgründen ist für die Registrierung der ID Austria mit Vollfunktion eine behördliche Identitätsfeststellung notwendig. Signaturen mittels SMS-TAN werden nicht mehr unterstützt. Wenn Sie Ihre Handy-Signatur auf die ID Austria mit Vollfunktion umstellen, wird ebenfalls die Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur übernommen. Anschließend kann sie online unter „Meine ID Austria verwalten“ verlängert werden.
Bei Anmeldungen und Signaturen mittels Handy-Signatur oder ID Austria mit Basisfunktion können Sie sich eine SMS-TAN zusenden lassen, um Ihre Identität zu bestätigen.
Die Vollfunktion der ID Austria ermöglicht die Attribut-Auslieferung aus behördlichen Registern und unterliegt höheren EU-weiten Sicherheitsstandards, die z.B. auch die Ausweisfunktion am Smartphone ermöglichen. Eine Authentifizierung mittels SMS-TAN wird daher aktuell nicht angeboten.
Es gibt derzeit folgende Alternativen zur SMS-TAN :
- In der App „Digitales Amt“: Sie erhalten eine Benachrichtigung von der App, die Sie auffordert, eine offene Signatur zu unterzeichnen und per Fingerabdruck oder Gesichtserkennung zu bestätigen.
Hinweis: Wenn Sie Benachrichtigungen nicht aktiviert haben, können Sie in der App auch manuell den Tab „Profil“ anwählen und dort auf „Offene Signaturen“ klicken, um Anmeldungen und Signaturen zu bestätigen. - In der App „A-Trust Signatur“: Sie erhalten eine Benachrichtigung von der App, die Sie auffordert, eine offene Signatur zu unterzeichnen und per Fingerabdruck, Gesichtserkennung oder Geräte-PIN zu bestätigen.
- FIDO-Sicherheitsschlüssel: Um diesen anstelle der SMS-TAN zu nutzen, fügen Sie ihn unter „Meine ID Austria verwalten“ als Authentifizierungsfaktor zu Ihrer ID Austria hinzu.
- Signaturkarte: Wenn Sie eine Signaturkarte besitzen, können Sie diese unter „Meine ID Austria verwalten“ als 2. Authentifizierungsfaktor zu Ihrer ID Austria hinzufügen.
FIDO-Sicherheitsschlüssel können als zweiter Authentifizierungsfaktor zur Anmeldung mit ID Austria im Webbrowser verwendet werden und stellen dort eine Alternative zu Smartphone-Apps wie „Digitales Amt“ dar.
Es handelt sich dabei um einen FIDO2 Token (Fast IDentity Online Token).
Dies ist ein Gerät, das mit einem Computer verbunden werden kann, ähnlich wie ein USB-Stick. Wenn Sie den FIDO-Sicherheitsschlüssel zur ID Austria hinzufügen, generiert der FIDO-Sicherheitsschlüssel ein Schlüsselpaar, mit dem Sie sicher authentisiert werden: Der private Schlüssel verbleibt im Token, der öffentliche Schlüssel wird mit Ihrer ID Austria verknüpft. Die Authentifizierung findet durch die Signatur einer Challenge mit dem privaten Schlüssel statt.
Dadurch fungiert der FIDO-Sicherheitsschlüssel – ähnlich wie ein am Smartphone gespeicherter Fingerabdruck – als zweiter Authentifizierungsfaktor, um Ihre Identität bei Anmeldungen im Web zu bestätigen.
FIDO-Sicherheitsschlüssel können im Handel erworben werden. Achten Sie dabei bitte darauf, dass sie mit der ID Austria kompatibel sind. Liste an kompatiblen FIDO-Sicherheitsschlüsseln
Wenn Sie bereits eine ID Austria besitzen, können Sie unter „Meine ID Austria verwalten“ einen FIDO-Sicherheitsschlüssel als Authentifizierungsfaktor hinzufügen. Beachten Sie, dass FIDO-Sicherheitsschlüssel nicht zwischen mehreren Personen geteilt werden können.
Wenn Sie noch keine ID Austria besitzen, können Sie die Registrierung mittels SMS-TAN und FIDO-Sicherheitsschlüssel durchführen. In diesem Fall benötigen Sie kein Smartphone.
Der FIDO-Sicherheitsschlüssel muss bei der Verknüpfung und bei jeder Verwendung mit dem Gerät verbunden sein. Dafür wird im Browser ein zusätzliches Fenster des qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters geöffnet. Anschließend werden Sie durch die Authentifizierung geführt: Sie bestätigen Ihre Anmeldung durch Eingabe der PIN Ihres FIDO-Sicherheitsschlüssels und durch Tippen auf diesen.
Hinweis: Je nach Gerätekonfiguration kann es vorkommen, dass Ihr Gerät beim Verbinden des FIDO-Sicherheitsschlüssels vorschlägt, einen Passkey zu erstellen und dafür einen QR-Code zu scannen. In diesem Fall klicken Sie bitte auf „Anderes Gerät verwenden“ und setzen den Prozess wie oben beschrieben fort.
Um Ihren FIDO-Sicherheitsschlüssel zurückzusetzen, wenden Sie sich bitte telefonisch an den Signaturlösungs-Anbieter der ID Austria.
Allgemeine Info zu FIDO2:
Token, die FIDO2 Level 2 zertifiziert mit WebAuthn unterstützen, können mit ID Austria verwendet werden. Dies erfüllen derzeit:
- GoTrust Idem Key FIDO2
- Trustkey G310H
- Yubico Security Key NFC in schwarz (USB-A + NFC, USB-C + NFC)
- Yubico YubiKey FIPS Series (5 NFC FIPS, 5C NFC FIPS, 5C FIPS, 5 Nano FIPS, 5C Nano FIPS, 5Ci FIPS)
Gängige Modelle bieten meist Verbindung via USB oder NFC zu Ihrem Computer an. Sie können im Handel erworben werden und können je nach Ausführung zwischen 30 Euro und 70 Euro kosten.
Wir empfehlen die Nutzung am Betriebssystem Windows und die Verwendung von gängigen Browsern wie Chrome oder Firefox, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Eine Übersicht über die Unterstützung von FIDO2 auf Betriebssystemen und Browsern finden Sie auf https://fidoalliance.org/expanded-support-for-fido-authentication-in-ios-and-macos/.
Die App „Digitales Amt“ ermöglicht mit der ID Austria digitale Signaturen zu setzen und Anmeldungen bei Online-Services durchzuführen:
- Signaturen für:
- Unterschreiben von Dokumenten
- Anmeldung bei E-Government Services im Web
- Anmeldung bei E-Government Services in Apps (z.B. FinanzOnline [+], eAusweise)
- Anmeldung bei EU-weiten E-Government Services
- Digitale Amtsservices (z.B. Wohnsitz ummelden, Wahlkarte beantragen, PDFs in der App signieren, Digitaler Babypoint u.v.m.)
Zur Authentifizierung ist eine aktivierte Fingerabdrucks-Funktion/Gesichtserkennung notwendig.
Warum ist es notwendig, die Bürgerkarte auf ID Austria umzustellen?
Die ID Austria ist in Österreich der neue Standard für den elektronischen Identitätsnachweis und befindet sich derzeit in Pilotbetrieb.
Mit dem Start des regulären Betriebs der ID Austria müssen Bürgerkarten - analog zu Handy-Signaturen - auf ID Austria umgestellt werden. Eine Umstellung ist aber bereits jetzt schon möglich.
Wie funktioniert die Umstellung und wie ändern sich dadurch die bisher verfügbaren Funktionalitäten?
Bürgerkarten (Signaturkarten mit Personenbindung) ermöglichen bereits Zugang zu e-Government Services.
- Um diese Funktionen weiterhin zu nutzen, ist es nötig, die Bürgerkarte auf eine ID Austria umzustellen. Die Bürgerkarte in ihrer bisherigen Form wird nach dem Start des regulären Betriebs der ID Austria nicht mehr unterstützt.
- Die Umstellung kann im Zuge einer Anmeldung an einer Webanwendung erfolgen. Wählen Sie dazu „Anmelden ID Austria“ auf der Anmeldemaske von ID Austria.
- Weiters können Sie diese Umstellung starten, indem Sie in dem Bereich „Meine ID Austria verwalten“ die Funktion „Signaturkarte auf ID Austria umstellen“ auswählen.
- Alternativ können Sie, wenn Sie bereits eine ID Austria nutzen, die Signaturkarte als zusätzlichen 2. Authentifizierungsfaktor hinzufügen. Nutzen Sie dafür die Funktion Signaturkarte hinzufügen als 2. Authentifizierungsfaktor.
Ich habe meine Bürgerkarte auf ID Austria umgestellt. Wie kann ich nun einen zweiten Faktor hinzufügen, z.B. Smartphone?
Für Ihr ID Austria Konto können zusätzliche Authentifizierungsfaktoren (Smartphone mit „Digitales Amt“ App oder FIDO-Sicherheitsschlüssel) hinzufügt werden.
Verwenden Sie dazu die Funktionen Neues Smartphone in der App „Digitales Amt“ anmelden oder Neuen FIDO-Sicherheitsschlüssel verknüpfen.
Im Zuge dieser Abläufe werden Sie aufgefordert, für Ihr ID Austria Konto einen Benutzernamen und ein Signatur-Passwort festzulegen.
Eine Aufwertung ist zu empfehlen, weil nur bei der Vollfunktion die Möglichkeit besteht, die Gültigkeitsdauer zu verlängern.
Wie Sie Ihre ID Austria (Basisfunktion) aufwerten können, hängt davon ab, ob die umgestellte Bürgerkarte ursprünglich behördlich oder nicht behördlich ausgestellt wurde. (Behördliche Ausstellungen werden durchgeführt von Ministerien, Land OÖ inkl. BH und Stadt Wien)
- Bei einer behördlichen Ausstellung wird Ihnen die Aufwertung bei Ihrer nächsten Anmeldung mit ID Austria angeboten. Halten Sie bitte dafür die Nummer Ihres aktuellen österreichischen Reisepasses oder Personalausweis bereit.
- Bei einer nicht-behördlichen Ausstellung muss eine behördliche Identifizierung auf einer Registrierungsbehörde durchgeführt werden. Wählen Sie dazu aus der Liste der verfügbaren Registrierungsbehörden in Österreich.
Signaturkarten (ohne Personenbindung) ermöglichen die Signatur von Dokumenten. Diese Signaturfunktion bleibt unverändert bestehen.
Zusätzlich kann zu einem bestehenden ID Austria Konto die Signaturkarte als 2. Authentifizierungsfaktor hinzugefügt werden. Nutzen Sie dafür die Funktion Signaturkarte hinzufügen als 2. Authentifizierungsfaktor.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen