Pendlerrechner

Unter pendlerrechner.bmf.gv.at steht der Pendlerrechner zur Verfügung. Er dient zur Ermittlung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und zur Beurteilung, ob die Benützung eines Massenbeförderungsmittels (öffentliches Verkehrsmittel) zumutbar oder unzumutbar ist. Basierend auf diesen Ergebnissen wird für Lohnzahlungszeiträume ab 2014 die Höhe eines etwaig zustehenden Pendlerpauschales und des Pendlereuros ermittelt.

Der Pendlerrechner wird laufend aktualisiert, unter anderem wurde die Einbindung von Park&Ride-Anlagen optimiert. Wenn eine öffentliche Verbindung unzumutbar ist, wurde die Berechnung auf die schnellste – an Stelle der kürzesten – Strecke umgestellt. Generell wurde zudem die Reisezeit für Pkw-Routen höher angesetzt, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass Pendlerinnen/Pendler meist zur Hauptverkehrszeit unterwegs sind.

Aufgrund des Ergebnisses aus dem Pendlerrechner erfolgt die Berechnung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros bei der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber. Das bisherige Formular L34 hat aufgrund der geänderten rechtlichen Bestimmungen seine Gültigkeit verloren.

Der Pendlerrechner muss sowohl im Rahmen der Lohnverrechnung, als auch im Zuge der Veranlagung durch die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer oder die Finanzverwaltung verwendet werden.

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Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen