Kleines und großes Pendlerpauschale
Das kleine Pendlerpauschale gilt für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz ohne Aufrundung mindestens 20 Kilometer von der Wohnung entfernt ist und denen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels möglich und zumutbar ist:
Entfernung |
Betrag/Monat |
bei mindestens 20 km bis 40 km |
58 Euro |
bei mehr als 40 km bis 60 km |
113 Euro |
bei mehr als 60 km |
168 Euro |
Das große Pendlerpauschale gilt für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz ohne Aufrundung mindestens zwei Kilometer von der Wohnung entfernt ist, denen aber die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich oder nicht zumutbar ist:
Entfernung |
Betrag/Monat |
bei mindestens zwei km bis 20 km |
31 Euro |
bei mehr als 20 km bis 40 km |
123 Euro |
bei mehr als 40 km bis 60 km |
214 Euro |
bei mehr als 60 km |
306 Euro |
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen