Freiwilliges Umweltschutzjahr
Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.
Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres, welches nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden kann, sind insbesondere
- die Vertiefung von schulischer Vorbildung,
- das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle,
- die Persönlichkeitsentwicklung,
- die Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen zum Erwerb von Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
- die Berufsorientierung,
- die Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz und
- die Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmerinnen/der Teilnehmer.
Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:
- Allgemeiner Umweltschutz,
- Umweltbildung,
- Natur- und Artenschutz,
- ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
- Tierschutz,
- Nachhaltige Entwicklung und
- Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.
Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.
Mindestalter
Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 17 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.
Dauer
Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf maximal zwölf Monate beschränkt.
Taschengeld
Die Trägerin/den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines Taschengeldes an die Teilnehmerin/den Teilnehmer.
Familienbeihilfe
Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.
Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung
Die Teilnehmerinnen/die Teilnehmer des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.
Anrechnung auf den Zivildienst
Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.
Hinweis
Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger Jugend-Umwelt-Plattform (→ JUMP):
Mag. Claudia Kinzl-Ogris, Telefon: +43 1 313 04 2012 bzw. E-Mail: fuj@jugendumwelt.at.
Weitere Informationen zu aktivem Klima- und Umweltschutz finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
- Freiwilliges Umweltjahr (FUJ) – Träger Jugend- und Umwelt-Plattform (→ JUMP)
- Freiwilligendienste im In- und Ausland außer Zivildienst (→ Zivildienstserviceagentur)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie