Dienstantritt
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Der Zivildienstleistende ist verpflichtet, den Dienst zu dem im Zuweisungsbescheid genannten Datum bei der genannten Einrichtung anzutreten.
Letzte Aktualisierung: 29. Januar 2020
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus