Wählen mit Wahlkarte – Landtagswahl in Tirol am 25. Februar 2018

Bei der Landtagswahl in Tirol am 25. Februar 2018 konnte die Stimme

  • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
  • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Die Wahlkarte muss – unbedingt mit Begründung – bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis die/der Wahlberechtigte eingetragen ist, beantragt werden. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online über oesterreich.gv.at möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder sonstige Gründe (z.B. Auslandsaufenthalt) sein.

Beantragung einer Wahlkarte

Die Beantragung einer Wahlkarte für die Tiroler Landtagswahl 2018 war auf folgende Arten bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis die/der Wahlberechtigte eingetragen ist, möglich:

  • Mittels Online-Antrag (je nach Verfügbarkeit, abhängig von der jeweiligen Gemeinde) bis Mittwoch, 21. Februar 2018
  • Schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax)
    • bis Mittwoch, 21. Februar 2018
  • bis Freitag, 23. Februar 2018, 14 Uhr, wenn die Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/dem Antragsteller bevollmächtigte Person persönlich übergeben werden konnte
  • Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 23. Februar 2018, 14 Uhr

Wählen mit Wahlkarte

Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte konnte im Inland folgendermaßen erfolgen:

VOR dem Wahltag ("Briefwahl")

  • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und per Post an die Gemeinde schicken (gilt im Inland und im Ausland): Die Wahlkarte musste spätestens am Freitag, 23. Februar 2018, bei der Gemeinde ankommen
  • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und bei der Gemeinde abgeben (z.B. persönlich oder durch eine Botin/einen Boten): Die Wahlkarte musste spätestens am Freitag, 23. Februar 2018, 14 Uhr, bei der Gemeinde einlangen.

AM Wahltag (Sonntag, 25. Februar 2018)

  • Ausgefüllte und bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte im eigenen Wahllokal abgeben (während der Öffnungszeiten; Abgabe auch durch eine andere Person möglich); Die ausgefüllte Wahlkarte konnte nur im Wahllokal in der eigenen Gemeinde, nicht landesweit abgegeben werden.
  • Wählen im eigenen Wahllokal (Der Stimmzettel und die Wahlkarte dürfen noch nicht ausgefüllt und die Wahlkarte noch nicht verschlossen sein.):
    • Unbenützte Wahlkarte mitbringen
    • Wahlkarte an die Wahlleiterin/den Wahlleiter übergeben (die Wählerin/der Wähler erhält dann den Stimmzettel zur Stimmabgabe in der Wahlzelle im Wahllokal)
  • Wählen vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus

Ausführliche Informationen zum Thema "Wahlkarte" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Tiroler Landtagswahlordnung 2017 (TLWO 2017)

Letzte Aktualisierung: 26. Februar 2018