Allgemeines zum Weltkulturerbe

Das UNESCO-Weltkulturerbe zum Schutz des Kulturerbes und Naturerbes der Welt ist ein internationales Übereinkommen zwischen derzeit 194 Vertragsstaaten, das bereits seit dem Jahr 1972 besteht. Österreich hat es im Jahr 1992 unterzeichnet. Es gilt seit dem 18. März 1993.

Das Welterbe soll den Schutz von Kultur- und Naturerbestätten garantieren, die zunehmend von Zerstörung bedroht sind.

Die Liste der Welterben umfasst 1.223 Stätten aus 168 Ländern. Davon sind 952 Kulturstätten und 232 Naturstätten. 40 Stätten gehören sowohl zum Kulturerbe als auch zum Naturerbe.

Unter Kulturerbe versteht man Denkmäler, Gebäudeensembles und Stätten, wie Kunstwerke und Industriedenkmäler. Das Naturerbe umfasst Naturgebilde, geologische Formationen und Gebiete, in denen bedrohte Tiere und Pflanzen leben, sowie Naturgebiete und Naturstätten.

In Österreich befinden sich zwölf Stätten des Welterbes:

  • Hallstatt-Dachstein/Salzkammergut (Oberösterreich)
  • Historisches Zentrum der Stadt Salzburg
  • Schloss und Gärten von Schönbrunn (Wien)
  • Semmeringeisenbahn (Niederösterreich/Steiermark)
  • Stadt Graz – Historisches Zentrum und Schloss Eggenberg (Steiermark)
  • Wachau (Niederösterreich)
  • Historisches Zentrum von Wien (seit 2017 auf der "Liste des gefährdeten Erbes der Welt")
  • Fertő-Neusiedler See (Burgenland)
  • Prähistorische Pfahlbauten um die Alpen
  • Alte Buchenwälder und Buchenwälder der Karpaten und anderer Regionen Europa
  • Great Spa Towns of Europe (Niederösterreich)
  • Grenzen des Römischen Reiches - Donaulimes (Oberösterreich/Niederösterreich/Wien)

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion