Mastergrade in der Weiterbildung

Mastergrade in der Weiterbildung werden nach Abschluss von

  • Universitätslehrgängen,
  • Lehrgängen universitären Charakters,
  • Lehrgängen zur Weiterbildung oder
  • Hochschullehrgängen

verliehen, deren Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen mit Zugangsbedingungen entsprechender ausländischer Masterstudien vergleichbar sind.

Mastergrade in der Weiterbildung sind akademische Grade auf der Grundlage einer abgeschlossenen spezialisierten Ausbildung bzw. Weiterbildung mit starkem Berufsbezug. Dies bedarf als Zulassungsvoraussetzung eines abgeschlossenen Bachelorstudiums, Diplomstudiums oder Masterstudiums bzw. einer gleichwertigen Qualifikation. Berufsrechtlich können Mastergrade in der Weiterbildung in einigen Fällen fachliche Voraussetzung für die Zulassung zu bestimmten gewerblichen Tätigkeiten sein und führen zu einer speziellen beruflichen Qualifikation auf akademischer Basis für den privaten Arbeitsmarkt.

Die Mastergrade in der Weiterbildung sind nicht identisch mit den Mastergraden aufgrund des Abschlusses ordentlicher Studien (Masterstudien), auch wenn sie zum Teil denselben Wortlaut haben. Das Masterstudium ist ein vollwertiges Studium, dauert mindestens vier Semester und umfasst in der Regel 120 ECTS-Punkte.

Die genauen Bezeichnungen der Mastergrade (z.B. "Master of Arts") werden von den Universitäten, Privatuniversitäten und Fachhochschulen selbst festgelegt. Mastergrade werden dem Namen nachgestellt. Ein verliehener Titel kann, muss aber nicht geführt werden.

Letzte Aktualisierung: 8. März 2024

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