Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) ist für die Wahrung des EU-Rechts bei dessen Auslegung und Anwendung zuständig.
Er entscheidet bei Rechtsstreitigkeiten zwischen den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und den EU-Organen. Auch Privatpersonen, Unternehmen oder Organisationen können sich an den Gerichtshof der Europäischen Union wenden.
Die fünf häufigsten Rechtssachen, mit denen sich der Gerichtshof der Europäischen Union befasst, sind:
- Vorabentscheidungsersuchen, bei denen nationale Gerichte den Gerichtshof für die Auslegung eines bestimmten Bereichs des EU-Rechts zu Rate ziehen
- Vertragsverletzungsklagen gegen die Regierung eines EU-Mitgliedstaates, wenn diese das EU-Recht nicht anwendet
- Nichtigkeitsklagen gegen Rechtsvorschriften der EU, wenn Grund zur Annahme besteht, dass eine EU-Rechtsvorschrift gegen die EU-Verträge oder gegen die Grundrechte verstößt
- Untätigkeitsklagen gegen EU-Organe, wenn diese nicht ihrer Pflicht nachkommen, über eine Sache zu entscheiden
- Unmittelbare Klagen, die Privatpersonen, Unternehmen oder Organisationen gegen Entscheidungen oder Maßnahmen der EU einlegen können
Der Gerichtshof der Europäischen Union verfügt über 28 Richterinnen/Richter (aus jedem EU-Mitgliedstaat eine/einer), sowie elf "Generalanwältinnen/Generalanwälte". Die Amtsperiode der Richterinnen/Richter und Generalanwältinnen/Generalanwälte beträgt sechs Jahre, wobei eine Wiederernennung zulässig ist.
Weiterführende Links
Gerichtshof der Europäischen Union
Rechtsgrundlagen
Artikel 19 EU-Vertrag
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion