EU-Ratsvorsitz

Der EU-Ratsvorsitz (der Vorsitz im Rat) wechselt halbjährlich von EU-Mitgliedstaat zu EU-Mitgliedstaat und folgt dem so genannten Rotationsprinzip. Das bedeutet, dass jeder EU-Mitgliedstaat nach einer vorher festgelegten Reihenfolge den EU-Ratsvorsitz für sechs Monate innehat. Den Vorsitz im Europäischen Rat hat der jeweilige Staats- und Regierungschef des aktuellen Ratsvorsitzlandes.

Der Präsident des Europäischen Rates ist ein auf zweieinhalb Jahre gewähltes Amt, das durch den Vertrag von Lissabon geschaffen wurde. Dieser muss nicht dem Mitgliedstaat angehören, der zur Zeit den EU-Ratsvorsitz ausübt und darf kein innerstaatliches Amt ausüben. Der Präsident des Europäischen Rates übernimmt die Vorbereitung und Koordination der Arbeit des Europäischen Rates und unterstützt den EU-Ratsvorsitz des jeweiligen Halbjahres.

In früheren Jahren wurde der EU-Ratsvorsitz in alphabetischer Reihenfolge vergeben. Nun gilt das Prinzip, dass der EU-Ratsvorsitz nicht nacheinander von drei kleinen Staaten übernommen werden soll. Damit die Interessen aller Mitglieder der EU gerecht gewahrt werden können, sollte in einem Zyklus immer auch ein großer Staat vertreten sein.

Hinweis

Der Europäische Rat (Staats- und Regierungschefs) ist nicht mit dem Rat der Europäischen Union (Ministerrat) und dem Europarat (keine EU-Institution) zu verwechseln.

Tabelle über vergangene und zukünftige Ratsvorsitze

 
Jahr Zeitraum Staat
2006 Erste Hälfte
Zweite Hälfte
Österreich
Finnland
2007 Erste Hälfte
Zweite Hälfte
Deutschland
Portugal
2008 Erste Hälfte
Zweite Hälfte
Slowenien
Frankreich
2009 Erste Hälfte
Zweite Hälfte
Tschechische Republik
Schweden
2010 Erste Hälfte
Zweite Hälfte
Spanien
Belgien
2011 Erste Hälfte
Zweite Hälfte
Ungarn
Polen
2012 Erste Hälfte
Zweite Hälfte
Dänemark
Zypern
2013 Erste Hälfte
Zweite Hälfte
Irland
Litauen
2014 Erste Hälfte
Zweite Hälfte
Griechenland
Italien
2015 Erste Hälfte
Zweite Hälfte
Lettland
Luxemburg
2016 Erste Hälfte
Zweite Hälfte
Niederlande
Slowakei
2017 Erste Hälfte
Zweite Hälfte
Malta
Estland
2018 Erste Hälfte
Zweite Hälfte
Bulgarien
Österreich
2019 Erste Hälfte
Zweite Hälfte
Rumänien
Finnland
2020 Erste Hälfte
Zweite Hälfte
Kroatien
Deutschland
2021 Erste Hälfte
Zweite Hälfte
Portugal
Slowenien
2022 Erste Hälfte
Zweite Hälfte
Frankreich
Tschechische Republik
2023 Erste Hälfte
Zweite Hälfte
Schweden
Spanien
2024 Erste Hälfte
Zweite Hälfte
Belgien
Ungarn
2025 Erste Hälfte
Zweite Hälfte
Polen
Dänemark
2026 Erste Hälfte
Zweite Hälfte
Zypern
Irland
2027 Erste Hälfte
Zweite Hälfte
Litauen
Griechenland
2028 Erste Hälfte
Zweite Hälfte
Italien
Lettland
2029 Erste Hälfte
Zweite Hälfte
Luxemburg
Niederlande
2030 Erste Hälfte
Zweite Hälfte
Slowakei
Malta

Damit die Geschäfte der Europäischen Union einwandfrei geführt werden können, hat jener Staat, der den EU-Ratsvorsitz innehat, eine Fülle an Aufgaben:

  • Vorsitz des Europäischen Rates
  • Organisation der Tagungen des Europäischen Rates
  • Vorbereitung von Kompromissen für politische Entscheidungen des Europäischen Rates
  • Koordination der Arbeiten zwischen den Mitgliedern
  • Vertretung des Europäischen Rates gegenüber anderen EU-Institutionen (z.B. Europäisches Parlament)
  • enge Zusammenarbeit und Informationsaustausch mit dem Europäischen Parlament

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Letzte Aktualisierung: 5. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion