Bundesversammlung
Die Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates bilden gemeinsam die Bundesversammlung. Die Bundesversammlung wird in der Regel von der Bundespräsidentin/dem Bundespräsident einberufen.
Der Vorsitz wird abwechselnd von der Präsidentin/dem Präsident des Bundesrates und der Präsidentin/dem Präsident des Nationalrates geführt.
Die Aufgaben der Bundesversammlung sind:
- Angelobung der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten
- Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten
- Erhebung einer Anklage gegen die Bundespräsidentin/den Bundespräsidenten beim Verfassungsgerichtshof wegen einer Verletzung der Bundesverfassung
- Entscheidung über die Durchführung einer Volksabstimmung zu Absetzung der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten
- Beschlussfassung über eine Kriegserklärung
Rechtsgrundlagen
Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
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