Unterzeichnung von Volksbegehren
Hinweis
Volksbegehren können unabhängig vom Hauptwohnsitz in jeder beliebigen Gemeinde oder online via oesterreich.gv.at (Handy-Signatur, kartenbasierte Bürgerkarte, ID Austria oder EU Login erforderlich) unterschrieben werden.
Dies gilt sowohl für die Abgabe einer Unterstützungserklärung zur Einleitung eines Volksbegehrens (Einleitungsverfahren) als auch für die Unterzeichnung eines Volksbegehrens (Eintragungsverfahren).
Ausführliche Informationen zur Aktivierung der Handy-Signatur und ID Austria finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Aufgrund der Neuerung können nun auch Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher Volksbegehren online unterstützen und online dafür unterschreiben.
Eine Übersicht des Ablaufs eines Volksbegehrens sowie eine Übersicht aller derzeit registrierten Volksbegehren finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Volksbegehren müssen von mindestens 100.000 Stimmberechtigten oder von je einem Sechstel der Stimmberechtigten dreier Bundesländer unterschrieben werden, damit sie im Nationalrat behandelt werden.
Die Unterstützungserklärungen werden bei der Berechnung der Anzahl an Unterschriften miteingerechnet. Hat jemand bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben, ist daher keine Unterschrift für das Volksbegehren im Eintragungsverfahren mehr möglich.
Stimmberechtigt bei Volksbegehren ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt.
Die Zustimmung zu einem Volksbegehren kann auf folgende Arten gegeben werden:
- Persönliche Unterschrift vor einer beliebigen Gemeinde (in Statutarstädten: Magistrat; in Wien: → Magistratisches Bezirksamt) – unabhängig vom Hauptwohnsitz
- Online via oesterreich.gv.at mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Handy-Signatur, kartenbasierte Bürgerkarte, ID Austria oder EU Login erforderlich)
Auch Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher können mittels Handy-Signatur, kartenbasierter Bürgerkarte, ID Austria oder EU Login nunmehr für ein Volksbegehren im Eintragungsverfahren unterschreiben.
Für den Fall, dass Sie vor einer Gemeindebehörde Ihre Zustimmung geben möchten, müssen Sie Ihre Identität mit Hilfe eines Dokuments (z.B.: Personalausweis, Pass, Führerschein, alle amtlichen Lichtbildausweise, nicht jedoch der Meldezettel) nachweisen.
In jeder Gemeinde, in Wien in jedem Gemeindebezirk, ist im achttägigen Eintragungszeitraum zumindest ein Eintragungslokal für die Unterzeichnung eines Volksbegehrens vorzusehen. An Werktagen sind die Eintragungslokale zumindest von 8 bis 16 Uhr, an zwei Werktagen zusätzlich bis 20 Uhr, und an Samstagen zumindest von 8 bis 12 Uhr geöffnet. In Gemeinden mit weniger als 2.500 Einwohnerinnen/Einwohnern kann an Samstagen die Eintragungszeit auf zwei Stunden verkürzt werden. An Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen können die Eintragungslokale geschlossen bleiben.
Weiterer Ablauf des Volksbegehrens
Wurde ein Volksbegehren von mindestens 100.000 Stimmberechtigten oder von je einem Sechstel der Stimmberechtigten dreier Bundesländer unterzeichnet, wird es von der Bundeswahlbehörde dem Nationalrat zur Behandlung vorgelegt.
Weiterführende Links
- Volksbegehren (→ BMI)
- Wie können Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher unterstützen? (→ BMI)
- Auflistung aller Volksbegehren der zweiten Republik (→ BMI)
- Volksbegehren (→ Parlamentsdirektion)
Rechtsgrundlagen
Volksbegehrengesetz 2018 (VoBeG)
Zum Formular
- Volksbegehren − Online-Unterstützung/Online-Unterschrift via oesterreich.gv.at
(Handy-Signatur, kartenbasierte Bürgerkarte, ID Austria oder EU Login erforderlich)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres