Ausübung einer Tätigkeit, zu der eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist

Für die eigenständige Ausübung einer Tätigkeit, die mit Gewinnabsicht geschieht und in Österreich eine Gewerbeberechtigung erfordert, muss die Jugendliche/der Jugendliche bereits volljährig (ab 18 Jahren) sein.

Allgemeine Informationen zum Thema "Gewerbeanmeldung" finden sich auf USP.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 17. Jänner 2023

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