Absolute (ausnahmslose) Rauchverbote

Ein absolutes Rauchverbot gilt in:

  • Räumen für Unterrichts- und Fortbildungszwecke, wie z.B. Seminarräumen, Räumen für  Aus- und Weiterbildung außerhalb von Schulen, Lehrsälen auf Universitäten
  • Räumen für Verhandlungszwecke, wie z.B. Konferenzräumen, Gerichtssaal, Sitzungsräumlichkeiten
  • Räumen für schulsportliche Betätigungen, schulischen oder solchen Einrichtungen, in denen Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt, aufgenommen oder beherbergt werden (z.B. Schulgebäuden, Kindergärten, Horten, Turnhallen, Jugendwohnheimen, Internaten etc.), sowie auf den zugehörigen Freiflächen, also Schulhöfen, Sportplätzen und Ähnliches, etc.
  • Räumen, die der Herstellung, Verarbeitung, Verabreichung oder Einnahme von Speisen oder Getränken dienen, sowohl in Gastronomiebetrieben, als auch in anderen öffentlichen Gebäuden
  • Bereichen von Gastronomiebetrieben, die den Gästen zwar zur Verfügung stehen, wo aber in der Regel nicht serviert wird, wie etwa Garderoben, Sanitärräumen, Gänge und Ähnliches; auf Freiflächen ist das Rauchen nicht verboten
  • Mehrzweckhallen und Mehrzweckräumen (auch in nicht ortsfesten Einrichtungen wie z.B. Festzelten)
  • Räumen, in denen Vereinstätigkeit im Beisein von Kindern und Jugendlichen ausgeübt wird (beispielsweise Chor- oder Musikvereine, Sportvereine, Spielvereine etc.)
  • Räumen, in denen Vereine Veranstaltungen abhalten (auch ohne Gewinnerzielungsabsicht, wie etwa bei karitativen, kulturellen oder Unterhaltungsveranstaltungen)
  • geschlossenen öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln (z.B. Zügen, Straßenbahnen, öffentlichen und privaten Reisebussen, S-Bahnen, Taxis, Mietwagen; nicht davon betroffen sind offene Fiaker, Cabrios, Rikschas, Kutschen und Ähnliches)
  • Privatautos, wenn sich im Fahrzeug eine Person befindet, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. 

Rechtsgrundlagen

Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG)

Letzte Aktualisierung: 3. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz