Nichtraucherschutz und Rauchverbote
Aktuelle Informationen zu gesetzlichen Rauchverboten bzw. Nichtraucherschutz in Hotels und Beherbergungsbetrieben, in sonstigen "Räumen öffentlicher Orte", in öffentlichen Verkehrsmitteln und Privatautos etc.
Neu
Mit 1. November 2019 ist Österreichs Gastronomie rauchfrei.
Das Rauchen ist sowohl in den Gasträumen, als auch in allen anderen, den Gästen zur Verfügung stehenden Bereichen verboten. Erlaubt bleibt es lediglich auf Freiflächen, wie z.B. Gastgärten, Terrassen, Balkonen und Ähnliches.
- Absolute (ausnahmslose) Rauchverbote
- Rauchverbote bzw. Nichtraucherschutz in Hotels und Beherbergungsbetrieben (mit oder ohne Gastronomiebetrieb)
- Rauchverbote in sonstigen "Räumen öffentlicher Orte"
- Rauchverbot bzw. Nichtraucherschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln und Privatfahrzeugen
- Verkaufsverbot von Tabak- und verwandten Erzeugnissen an Jugendliche seit 1. Jänner 2019
Achtung
Die gesetzlichen Rauchverbote gelten sowohl für Tabakerzeugnisse, als auch für verwandte Erzeugnisse, wie Elektronische Zigaretten, pflanzliche Raucherzeugnisse und neuartige Tabakerzeugnisse (beispielsweise sogenannte "Tabakerhitzer") und für Wasserpfeifen!
Abgenommen durch: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz