Nährwertangaben auf vorverpackten Lebensmitteln

Allgemeine Informationen

Laut EU-Verbraucherinformationsverordnung (LMIV) sind seit 13. Dezember 2016 verpackte Lebensmittel verpflichtend mit einer Nährwertinformation zu versehen.

Voraussetzungen

Verpflichtende Kennzeichnung von Kalorien- und Nährwertangaben auf verpackten Lebensmitteln

Verpflichtend ist die Angabe folgender "Big Seven" in Tabellenform bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter:

  • Brennwert
  • Fett
  • gesättigte Fettsäuren
  • Kohlenhydrate
  • Zucker
  • Eiweiß
  • Salz

Ausnahmen für österreichische Klein- und Handwerksbetriebe

Die EU-Verordnung bietet Raum für Ausnahmen von der verpflichtenden Nährwertkennzeichnung.
So sind u.a. Lebensmittel, einschließlich handwerklich hergestellter Lebensmittel, die

  • direkt
  • in kleinen Mengen 
  • durch die Herstellerin/den Hersteller an die Endverbraucherin/den Endverbraucher
  • oder an lokale Einzelhandelsgeschäfte abgegeben werden, die die Erzeugnisse unmittelbar an die Endverbraucherin/den Endverbraucher abgeben,

von der verpflichtenden Nährwertkennzeichnung ausgenommen.

Weitere Informationen zur Auslegung der Ausnahmebestimmungen finden sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (siehe unter Zusätzliche Informationen).

Zusätzliche Informationen

Rechtsgrundlagen

EU-Verbraucherinformationsverordnung Nr. 1169/2011

Letzte Aktualisierung: 30. Juni 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz