Rechte bei Verspätung/Annullierung einer Schiffsreise

Kommt es zu einer Annullierung einer Schiffsreise oder zu einer Abfahrtsverzögerung von über 90 Minuten, so muss der Beförderer den Fahrgästen Folgendes anbieten:

  • Snacks und Getränke sowie unter Umständen kostenlose Unterbringung (beschränkbar auf 80 Euro je Fahrgast/ Nacht für max. drei Nächte); das gilt auch für Kreuzfahrten
  • Alternative Beförderung zum frühestmöglichen nächsten Zeitpunkt, ohne Aufpreis und zu vergleichbaren Bedingungen oder
  • Erstattung des Fahrpreises und gegebenenfalls frühestmögliche kostenlose Rückfahrt zum Abfahrtsort

Verzögert sich die Ankunft des Schiffs um mehr als eine Stunde, besteht zusätzlich Anspruch auf Entschädigung. Je nach Dauer der Verspätung beträgt diese 25 oder 50 Prozent des Fahrscheinpreises. Keine Entschädigung gibt es jedoch, wenn die Verspätung durch extreme Witterung oder Naturkatastrophen verursacht wurde.

Der Beförderer muss spätestens 30 Minuten nach der planmäßigen Abfahrtszeit über die Verspätung/Annullierung informieren. Kommt es durch eine Verspätung zu einer Gefährdung von Anschlüssen, so muss auch über alternative Anschlüsse informiert werden.

Einbringung einer Beschwerde

Beschwerden müssen grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten nach dem Vorfall beim Beförderungsunternehmen eingebracht werden. Das Unternehmen muss dann innerhalb eines Monats reagieren und spätestens zwei Monate nach Eingang der Beschwerde endgültig Bescheid erteilen.

Ist die Antwort nicht zufriedenstellend, besteht die Möglichkeit, sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) zu wenden. Diese kann helfen, die Streitigkeit ohne Einschaltung eines Gerichts zu lösen. Kann ein Beschwerdefall nicht außergerichtlich geregelt werden, können Ansprüche auch vor Gericht eingeklagt werden.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 19. April 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion