Allgemeines zu Rechten auf Bahnreisen

Die Rechte der Fahrgäste bei Zugreisen sind EU-weit geregelt. Die Regelungen gelten für alle Reisen innerhalb der EU, egal ob national oder auf grenzüberschreitenden Zugfahrten. Ausgenommen von den Regelungen sind allerdings kürzere Zugstrecken im Stadt- und Regionalverkehr. Für diese wurden in Österreich abweichende Regelungen geschaffen.

Insbesondere folgende Fälle unterliegen den EU-Bestimmungen:

  • Verspätungen ab 60 Minuten
  • Ausfall von Zugverbindungen
  • Verpasste Anschlugszüge
  • Verlust oder Beschädigung von Gepäck
  • Nichteinhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität

Alle Beschwerden sind grundsätzlich bei jenem Bahnunternehmen einzubringen, das die Fahrkarte ausgestellt hat. Bei vielen Bahnunternehmen gibt es eigene Formulare für die Einbringung von Anträgen auf Entschädigung.

Kann eine Beschwerde nicht mit dem Unternehmen selbst geregelt werden, besteht die Möglichkeit, sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte zu wenden, wenn das Ticket bei einem Bahnunternehmen oder Verkehrsverbund mit Sitz in Österreich oder einem in Österreich tätigen Bahnunternehmen gekauft wurde. Diese kann helfen, die Streitigkeit ohne Einschaltung eines Gerichts zu lösen.

Kann ein Beschwerdefall nicht außergerichtlich geregelt werden, können Ansprüche auch vor Gericht eingeklagt werden.

Tipp

Die Reise-App der Europäischen Verbraucherzentren bietet Unterstützung bei Schwierigkeiten mit Transport, Unterkunft oder Händlern in 25 Sprachen.

Fahrradmitnahme

Die Mitnahme von Fahrrädern muss ermöglicht werden, wenn

  • sie leicht zu handhaben sind,
  • dies den Bahnverkehr nicht beeinträchtigt und
  • es in den betreffenden Zügen möglich ist.

Für die Mitnahme von Fahrrädern kann ein Entgelt verlangt werden.

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Letzte Aktualisierung: 19. April 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion