Kennzeichen für Fahrrad-Heckträger

Für Fahrrad-Heckträger gibt es eigene rote Kennzeichentafeln, ein Ummontieren der hinteren Kfz-Kennzeichentafel ist bei deren Verwendung nicht mehr notwendig. Diese rote zusätzliche Kennzeichentafel hat dasselbe Kennzeichen wie das Kfz. Die Ausgabe erfolgt bei der Zulassungsstelle einer Versicherung des Wohnsitzbezirkes.

Die Verwendung einer roten Kennzeichentafel ist nicht verpflichtend. Das Ummontieren der hinteren Kfz-Kennzeichentafel ist weiterhin erlaubt. Die Kfz-Lenkerin/der Kfz-Lenker muss sich aber jedenfalls für eine der beiden Möglichkeiten entscheiden, wenn die hintere Kennzeichentafel durch den Fahrradträger oder die damit transportierten Fahrräder verdeckt wird.

Achtung

Bei Fahrten ins Ausland kann es zu Beanstandungen kommen, wenn eine rote Kennzeichentafel montiert ist. Es wird empfohlen, für Urlaubsfahrten die hintere Kfz-Kennzeichentafel am Fahrradträger anzubringen.

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Rechtsgrundlagen

§ 49 Abs 3 und 8 Kraftfahrgesetz (KFG)

Letzte Aktualisierung: 24. Februar 2023

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