Inlineskates/Rollschuhe

Ab welchem Alter und wo darf ich mit Inlineskates/Rollschuhen unterwegs sein?

Allgemeines

Inlineskates (Rollerblades®) sind eine Art Rollschuhe, wobei die Rollen – im Unterschied zu den Rollschuhen – in einer Reihe angeordnet sind. Inlineskates werden als Fortbewegungsmittel und auch im Sport- und Freizeitbereich verwendet.

Benützung

Inlineskaten/Rollschuhfahren ist sowohl auf Gehsteigen oder Gehwegen und Schutzwegen, in Fußgängerzonen, auf Wohn- und Spielstraßen als auch auf Radfahranlagen, jedoch nicht auf Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebietes erlaubt.

Alter

Kinder unter 12 Jahren dürfen mit Inlineskates/Rollschuhen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nicht alleine unterwegs sein. Sie müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die zumindest 16 Jahre alt ist.

Besitzt die Jugendliche/der Jugendliche einen Radfahrausweis, darf sie/er bereits ab ihrem/seinem 10. Geburtstag alleine mit Inlineskates/Rollschuhen unterwegs sein.

Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

Wird mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße gefahren, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.

Rechtsgrundlagen

§ 88a Straßenverkehrsordnung (StVO)

Letzte Aktualisierung: 2. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie