Tierbestattungen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Grundsätzlich sind tote Tiere aus seuchenhygienischen Gründen entsorgungspflichtig. Die Eigentümerin/der Eigentümer ist verpflichtet, tote Tiere an eine zugelassene Einrichtung zu übergeben (z.B. Sammelstelle in den Gemeinden, Tierkörperbeseitigung, Tierfriedhof, Heimtierkrematorium).
Jedoch ist das Vergraben eines einzelnen Haustieres (Hunde, Katzen, Kleintiere) auf dem eigenen Grund der Tierhalterin/des Tierhalters gestattet, sofern es sich nicht um ein seuchenverdächtiges Tier handelt.
Achtung
In einzelnen Bundesländern bestehen jedoch weitere Einschränkungen!
Zuständige Stelle
- Das Gemeindeamt
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die Veterinäramtsabteilungen der Magistratischen Bezirksämter
Zusätzliche Informationen
Hinweis
Weitere Auskünfte zur Tierbestattung können auch bei jeder Amtstierärztin/jedem Amtstierarzt eingeholt werden.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz