Tierbestattungen

Allgemeine Informationen

Grundsätzlich sind tote Tiere aus seuchenhygienischen Gründen entsorgungspflichtig. Die Eigentümerin/der Eigentümer ist verpflichtet, tote Tiere an eine zugelassene Einrichtung zu übergeben (z.B. Sammelstelle in den Gemeinden, Tierkörperbeseitigung, Tierfriedhof, Heimtierkrematorium).

Jedoch ist das Vergraben eines einzelnen Haustieres (Hunde, Katzen, Kleintiere) auf dem eigenen Grund der Tierhalterin/des Tierhalters gestattet, sofern es sich nicht um ein seuchenverdächtiges Tier handelt.

Achtung

In einzelnen Bundesländern bestehen jedoch weitere Einschränkungen!  

Zuständige Stelle

Zusätzliche Informationen

Hinweis

Weitere Auskünfte zur Tierbestattung können auch bei jeder Amtstierärztin/jedem Amtstierarzt eingeholt werden.  

Letzte Aktualisierung: 3. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz