Maulkorb- und Leinenzwang
Bestimmungen über Maulkorb- oder Leinenzwang werden von den einzelnen Gemeinden festgelegt. Auch in einem Landesgesetz kann ein Maulkorb- oder Leinenzwang für ein Bundesland festgelegt sein. Daher ist die Rechtslage in den verschiedenen Bundesländern bzw. in den einzelnen Gemeinden unterschiedlich.
Falls es in einer Gemeinde/in einem Bundesland entsprechende Vorschriften gibt, sind folgende Bestimmungen üblich:
- Maulkorb- oder Leinenzwang für Hunde außerhalb von umzäunten oder abgeschlossenen Grundstücken und Häusern in Wohngebieten
- Hunde im Grünland sind an der Leine zu halten oder haben einen Maulkorb zu tragen
- Beißkorbpflicht an bestimmten Orten (z.B. öffentliche Verkehrsmittel)
- Verbot des Mitführens von Hunden auf Kinderspielplätzen
- Verpflichtung zur Beseitigung von Hundeexkrementen
Tipp
Überprüfen Sie im Kapitel "Leben in der Gemeinde", ob Ihre Gemeinde Informationen zu Maulkorb- und Leinenzwang auf oesterreich.gv.at zur Verfügung stellt!
Grundsätzlich hat die Hundeeigentümerin/der Hundeeigentümer dafür zu sorgen, dass Gehsteige, Gehwege, Fußgängerzonen und Wohnstraßen, Sandkisten und Kinderspielplätze nicht durch den Hund verunreinigt werden.
Ausnahme: Auch wenn nach Vorschriften des Bundeslandes oder der Gemeinde ein Maulkorb- und Leinenzwang besteht, gilt dieser nicht
- für Jagd- und Diensthunde im Einsatz und
- in sogenannten Hundezonen.
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz