Fischen in Tirol – Berechtigung und Dokumente

Allgemeines

Grundsätzlich benötigt man eine gültige Tiroler Fischerkarte, um an den Gewässern in Tirol fischen zu dürfen. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Angelteiche. Neben der Fischerkarte gibt es in Tirol die Gastfischerkarte.

Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen nicht selbständig im Revier fischen. Allerdings dürfen sie bei einer Aufsichtsperson, die alle fischereilichen Voraussetzungen erfüllen muss, ohne Fanglizenz "mitfischen", sofern der Bewirtschafter dem zustimmt.

Der Fischer muss die Fischerkarte mit sich führen und den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, den Fischereiaufsichtsorganen und den Fischereibeauftragten auf deren Verlangen vorweisen. Besitzer von Gastfischerkarten benötigen zusätzlich einen amtlichen Lichtbildausweis.

Personen, die das Berufsfischerpatent besitzen, können den Nachweis der fachlichen Eignung  auch durch die Vorlage des Berufsfischerpatents erbringen.

Fischerkarte

Die Tiroler Fischerkarte dient als Nachweis über die fischereifachliche Eignung (entsprechende Ausbildung) und die notwendige Mitgliedschaft im Tiroler Fischereiverband.

Inhaber einer gültigen Tiroler Fischerkarte sind automatisch Mitglied beim TFV und haben einen Jahresbeitrag zu entrichten.

Die Erstausstellung erfolgt durch die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaften und Stadtmagistrat Innsbruck). Zuständig ist jene Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Sprengel man den Hauptwohnsitz hat. Liegt der Hauptwohnsitz nicht in Tirol, ist jene Bezirksverwaltungsbehörde zuständig, in deren Sprengel man überwiegend die Fischerei bzw. den Fischfang ausüben will.

Die Fischerkarte gilt immer für ein Kalenderjahr – also immer bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres – und ist in ganz Tirol gültig. Die Verlängerung der Fischerkarte geschieht automatisch durch die rechtzeitige Einbezahlung des Mitgliedbeitrages beim Tiroler Fischereiverband.

Folgende Voraussetzungen muss der Antragsteller bei der Erstausstellung erfüllen:

  • Alter: ab 14 Jahren
  • Nachweis einer fischereifachliche Eignung (z.B. Fischerprüfung) 
  • Nachweis, dass er den Verbandsbeitrag entrichtet hat

Die Fischerprüfung sieht einen mindestens 2-tägigen Ausbildungskurs vor mit anschließender schriftlicher Fischerprüfung (Multiple-Choice-Test).

Für bereits aktive Fischer gilt bis zum 31. Dezember 2023 eine Übergangsfrist.

Fischer, die z.B. eine Tiroler Unterweisung besitzen oder eine Namenskarte für das Jahr 2016, 2017, 2018, 2019, oder 2020 besessen haben, können sich ohne Fischerprüfung eine Tiroler Fischerkarte besorgen.

Die fischereilichen Ausbildungen anderer Bundesländer und Staaten werden grundsätzlich anerkannt.

Gastfischerkarte

Die Gastfischerkarte gilt immer für 14 Tage und ist für ganz Tirol gültig. Die Gastfischerkarte wird von dem Bewirtschafter bzw. den Ausgabestellen der Tageslizenzen ausgestellt.

Folgende Voraussetzungen muss der Antragsteller erfüllen:

  • Alter: ab 14 Jahren
  • Er muss glaubhaft machen, dass er fachlich geeignet ist

Inhaber einer Gastfischerkarte dürfen innerhalb der 14 Tage nur Tageslizenzen (keine Jahreslizenzen) lösen. Neben der Gastfischerkarte und der Tageslizenz ist ein amtlicher Lichtbildausweis mitzuführen.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Tiroler Fischereigesetz 2020

Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für beide Geschlechter.

Letzte Aktualisierung: 15. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion