Fischen im Burgenland – Schonzeiten und Mindestfangmaße
Für verschiedene Fischarten gibt es im Burgenland mit Rücksicht auf deren Laichperioden Schonzeiten und Mindestfangmaße ("Brittelmaße"), die durch Verordnung festgelegt wurden. Fische, die während der Schonzeit oder unter dem Mindestmaß lebend in die Gewalt der Fischerin/des Fischers gelangen, müssen mit der nötigen Vorsicht in das Wasser zurückversetzt werden.
Die Schonzeiten und Mindestmaße gelten nicht für Teiche und sonstige Wasserbehälter, die zum Zweck der Fischzucht angelegt sind.
Rechtsgrundlagen
- §§ 52 bis 56 Burgenländisches Fischereigesetz (Grundlagen)
- Verordnung vom 8. Mai 1952 betreffend das Fischereirecht (2. Fischereiverordnung) (Tabelle der Schonzeiten und Mindestfangmaße)
Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2020
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