Fischen im Burgenland – Schonzeiten und Mindestfangmaße
Für verschiedene Fischarten gibt es im Burgenland mit Rücksicht auf deren Laichperioden Schonzeiten und Mindestfangmaße ("Brittelmaße"), die durch Verordnung festgelegt wurden. Fische, die während der Schonzeit oder unter dem Mindestmaß lebend in die Gewalt der Fischerin/des Fischers gelangen, müssen mit der nötigen Vorsicht in das Wasser zurückversetzt werden, außer sie weisen schwere Verletzungen auf. Nicht zurückzusetzen sind invasive gebietsfremde Arten.
Die Schonzeiten und Mindestmaße gelten nicht für Teiche und sonstige Wasserbehälter, die zum Zweck der Fischzucht angelegt sind.
Rechtsgrundlagen
- Burgenländisches Fischereigesetz 2022
- Verordnung vom 8. Mai 1952 betreffend das Fischereirecht (2. Fischereiverordnung) (Tabelle der Schonzeiten und Mindestfangmaße)
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