Campen in Tirol
In Tirol ist es grundsätzlich verboten, außerhalb von Campingplätzen zu campieren. Als Campieren gilt das Nächtigen von Personen in mobilen Unterkünften, wie Zelte, Wohnwagen, Kraftfahrzeuge, Wohnmobile, Mobilheime und dergleichen im Rahmen des Tourismus.
Ausnahmen von diesem Verbot bestehen in Bezug auf
- Grundflächen, für die durch Verordnung der Gemeinde eine befristete Ausnahme getroffen wurde,
- Campingausflüge von Schulen, Jugendorganisationen etc. für einen kurzen, durch den Anlass gebotenen Zeitraum und
- Biwakieren im hochalpinen Gelände für einen kurzen, durch den Anlass gebotenen Zeitraum.
Unter dem angeführten Biwakieren wird in der Regel die einmalige behelfsmäßige Übernachtung im alpinen Gelände anlässlich von Bergtouren verstanden, z.B. im Falle eines Schlechtwettereinbruchs bzw. bei Dunkelheit oder im Falle einer Verletzung. Biwakieren, das geplant ist und nicht aufgrund einer Notsituation erfolgt, ist verboten.
Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und macht sich damit strafbar.
Für detaillierte Informationen zu den in Tirol bestehenden Regelungen kontaktieren Sie bitte das Amt der Tiroler Landesregierung.
Rechtsgrundlagen
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