Empfohlene Impfungen in den ersten beiden Lebensjahren

Aktuelle Informationen zum kostenfreien Impfprogramm für alle in Österreich lebenden Kinder bis zum 15. Lebensjahr, Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln, Impfung gegen Rotavirus-Erkrankungen (Brechdurchfall), 6-fach-Impfung etc.

Allgemeines

Impfen ist eine der wichtigsten vorbeugenden Maßnahmen, insbesondere bei Kindern. Nur wer geimpft ist, ist auch geschützt. Impfungen sollten so früh wie möglich erfolgen. Fehlende Impfungen sollten so bald als möglich − entsprechend den Empfehlungen für das jeweilige Lebensalter − nachgeholt werden. 

In Österreich besteht keine Impfpflicht. Die Entscheidung für oder gegen eine Impfung liegt bei jeder/jedem selbst oder bei der Person, der die Pflege und Erziehung obliegt. Um die Entscheidung treffen zu können, bedarf es Information und Aufklärung durch die Ärztin/den Arzt. Vor der Durchführung der Impfung müssen Ärztinnen/Ärzte daher den Impfling (bzw. vor Vollendung des 14. Lebensjahres einen Elternteil bzw. die Person, die mit Pflege und Erziehung betraut ist) über die zu verhütende Krankheit und die Impfung aufklären. 

Nur wenn möglichst alle Menschen geimpft sind, entsteht eine Herdenimmunität. Das bedeutet, dass indirekt auch Personen geschützt sind, die nicht geimpft werden können, wie zum Beispiel Neugeborene oder Menschen mit bestimmten Beeinträchtigungen des körperlichen Abwehrsystems (Immunsystems).

Das nationale kostenfreie Impfprogramm soll daher allen in Österreich lebenden Kindern bis zum 15. Lebensjahr Zugang zu den für die öffentliche Gesundheit wichtigen Impfungen ermöglichen, ohne dass dafür den Erziehungsberechtigten Kosten erwachsen.

Das kostenfreie Impfprogramm wird von den Bundesländern umgesetzt. Es wird von Bundesland zu Bundesland geringfügig unterschiedlich organisiert. Erkundigen Sie sich vor der Impfung bei den Beratungs- und Impfstellen der Bundesländer (→ Österreichisches Gesundheitsportal), wo und wie Sie am kostenfreien Impfprogramm teilnehmen können. Ein nachträglicher Kostenersatz bezahlter/erfolgter Impfungen ist nicht möglich.

Für das kostenfreie Impfprogramm und seine Umsetzung steht den Kostenträgern (Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz) jeweils nur ein definiertes Budget zur Verfügung. Obwohl dieses Budget kontinuierlich gesteigert werden konnte und die Beschaffungsprozesse optimiert wurden, reichen die Mittel nicht aus, um alle verfügbaren und wichtigen Impfungen durch die öffentliche Hand bereitzustellen. Informationen zu weiteren empfohlenen, jedoch nicht kostenfrei zur Verfügung stehenden Impfungen finden Sie im aktuellen Impfplan und sollten Sie mit Ihrer impfenden Ärztin/Ihrem impfenden Arzt besprechen.

Folgende Impfungen, die im Rahmen des kostenfreien Impfprogramms angeboten werden, empfiehlt das BMSGPK in den ersten beiden Lebensjahren eines Kindes:

Hinweis

Weitere Informationen zu empfohlenen Impfungen und den zu verhütenden Krankheiten können den weiterführenden Links entnommen werden. Sollten Sie Fragen zu den einzelnen Impfungen oder den Impfempfehlungen haben, sprechen Sie mit Ihrer Impfärztin/Ihrem Impfarzt. Bringen Sie bitte auf jeden Fall alle vorhandenen Impfaufzeichnungen (Impfpass, Impfkarte) zum vorgesehenen Impftermin mit!

Impfung gegen Rotavirus-Erkrankungen (Brechdurchfall)

Wer/Wann?

Diese Schluckimpfung wird ab der vollendeten 6. Lebenswoche in zwei bzw. drei Teilimpfungen (abhängig vom verwendeten Impfstoff) verabreicht. Der Mindestabstand zwischen den Dosen ist vier Wochen. Die Impfserie ist bei zwei Dosen spätestens im Alter von 24 Wochen abzuschließen, bei drei Dosen spätestens mit 32 Wochen.

Eine Ansteckung mit Rotaviren kann zu schwerem Brechdurchfall führen. Gefährlich ist dabei die mögliche Austrocknung, an der Säuglinge und Kleinkinder, wenn sie nicht entsprechend behandelt werden, sterben können.

Achtung

Weitere Impfungen oder Auffrischungen werden bei dieser Impfung nach der 24. bzw. 32. Lebenswoche nicht empfohlen. Der Impfstoff ist nur für diese Altersgruppe vorgesehen.

6-fach-Impfung gegen Diphtherie, Wundstarrkrampf, Keuchhusten, Kinderlähmung, Haemophilus influenzae B, Hepatitis B 

Wer/Wann?

Im 3., 5. und 12. Lebensmonat wird die Impfung mit einem Sechsfachimpfstoff gegen Diphtherie, Wundstarrkrampf (Tetanus), Keuchhusten (Pertussis), Kinderlähmung (Poliomyelitis) und invasiven Haemophilus influenzae Typ B sowie Hepatitis B empfohlen.

Hinweis

In der Schule erfolgt zwischen 7. und 9. Lebensjahr eine Auffrischungsimpfung mit einem Vierfachimpfstoff gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und Kinderlähmung. Nach der Auffrischung in der Schule wird eine Impfung gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und Kinderlähmung alle zehn Jahre empfohlen, ab dem vollendeten 60. Lebensjahr alle fünf Jahre. Nach mindestens zwei Auffrischungsimpfungen gegen Kinderlähmung im Erwachsenenalter sind weitere Auffrischungsimpfungen mit einem 3-fach-Impfstoff (Diphtherie-Wundstarrkrampf-Keuchhusten) ausreichend.

Nach der Grundimmunisierung im Säuglings- bzw. Kleinkindalter ist zusätzlich eine Auffrischungsimpfung gegen Hepatitis B ab dem vollendeten 7. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr empfohlen.

Impfung gegen Pneumokokken

Wer/Wann?

Diese Impfung ist für alle Kinder empfohlen und bis zum vollendeten 2. Lebensjahr im kostenfreien Impfprogramm enthalten. Es sollten Impfungen im 3., 5. und 12. Lebensmonat verabreicht werden.

Weitere Auffrischungen gegen Pneumokokken sind für gesunde Kinder nicht vorgesehen. Für Kinder mit gesundheitlichen Risiken ist die Impfung bis zum vollendeten 5. Lebensjahr kostenfrei. Dies betrifft zum Beispiel Kinder mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten, mit bestimmten chronischen Krankheiten oder mit fehlender Milz.

Pneumokokken (Streptococcus pneumoniae) sind Bakterien, kommen weltweit vor und es gibt verschiedene Stämme (Serotypen). Diese verursachen neben Lungenentzündung auch Blutvergiftung und Hirnhautentzündung.

Hinweis

Blutvergiftung und Hirnhautentzündung können tödlich verlaufen oder bleibende Folgeschäden verursachen.

Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln

Wer/Wann?

Empfohlen werden zwei Impfungen ab dem vollendeten 9. Lebensmonat. Bei Erstimpfung im 1. Lebensjahr soll die zweite Impfung nach drei Monaten verabreicht werden. Bei Erstimpfung nach dem 1. Lebensjahr erfolgt die zweite Impfung frühestmöglich mit einem Mindestabstand von 4 Wochen.

Die Impfung kann und soll jederzeit, auch im Erwachsenenalter, nachgeholt werden und ist derzeit an öffentlichen Impfstellen für Personen in jedem Alter kostenfrei erhältlich.

Nach zwei Impfungen mit einem Lebendimpfstoff gegen Masern-Mumps-Röteln kann man von einem  langanhaltenden Schutz (Immunität) ausgehen und es sind keine weiteren Impfungen mehr empfohlen.

Masern sind hoch ansteckend und können sowohl für Säuglinge, Kinder als auch für Jugendliche und Erwachsene schwerwiegende Folgen haben. Es treten grippeähnliche Symptome mit hohem Fieber und der typische Masernausschlag auf, das Immunsystem wird als Krankheitsfolge durch Masern so stark geschwächt, dass für mehrere Jahre das Risiko erhöht ist, an anderen Infektionskrankheiten zu sterben. Bei einem von fünf Fällen kommt es zu Krankheitsfolgen wie Mittelohrentzündung, Durchfall, Lungenentzündung oder Krampfanfällen. Die Häufigkeit einer Entzündung des Gehirns (Enzephalitis) liegt bei ein bis zwei pro 1000 gemeldeten Maserninfektionen, dabei kommt es zu Bewusstseinsstörungen bis hin zum Koma. Ein Viertel dieser Fälle verläuft tödlich, ein Drittel der Überlebenden leidet unter bleibenden schweren Folgeschäden.

Achtung

Die schlimmsten Komplikationen im Rahmen von Masern drohen jenen Kindern, die bereits im 1. Lebensjahr angesteckt werden. Darum ist es wichtig, dass in der engeren Umgebung dieser Kinder alle Personen gegen Masern geschützt sind.

Da es sich um einen Lebendimpfstoff handelt, ist auch ein Impfen bei bestehender Immunität oder nach vorhergehenden Impfungen kein Problem, denn in diesem Fall werden die Impfviren an ihrer Vermehrung gehindert, eine Überimpfung ist nicht möglich.

Wer nicht ausreichend gegen Masern geimpft ist, kann bei Kontakt mit einer an Masern erkrankten Person von der Gesundheitsbehörde bis zu 21 Tage vom Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen (Kindergarten, Schule, Hort etc.) ausgeschlossen werden!

Impfung gegen Influenza (sogenannte echte Grippe)

Wer/Wann?

Die Influenzaimpfung ist für alle Kinder und Jugendlichen empfohlen und in den Saisonen 2022/23 und 2023/24 für Kinder vom vollendeten 6. Lebensmonat bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im kostenfreien Impfprogramm enthalten.

Influenzaviren verändern sich laufend. Daher ist eine jährliche Impfung mit angepasstem Impfstoff nötig. Der beste Zeitpunkt für die jährliche Grippeimpfung ist Ende Oktober/Mitte November. Sie kann aber auch zu jedem früheren sowie späteren Zeitpunkt, auch wenn bereits Grippefälle auftreten, durchgeführt werden.

Bei der allerersten Grippeimpfung von Kindern bis zum vollendeten 8. bzw. 9. Lebensjahr (abhängig vom Impfstoff) sollen (bei ausreichender Impfstoffverfügbarkeit) zwei Dosen im Abstand von vier Wochen gegeben werden. Danach ist eine einmal jährliche Impfung vor Beginn der Grippesaison im Herbst/Winter empfohlen. Für Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr steht die Impfung in Form eines Nasensprays zur Verfügung, der schmerzfrei verabreicht wird.

Die sogenannte echte Grippe ist keine einfache Erkältung, sondern geht typischerweise mit starkem Krankheitsgefühl, hohem Fieber, Muskelschmerzen, bohrenden Kopfschmerzen, starken Halsschmerzen und oft schmerzhaftem Husten einher. Auch Durchfall, Übelkeit oder Erbrechen kommen vor. Influenza verursacht durchschnittlich über 1.000 Todesfälle pro Jahr in Österreich. Auch Kinder können schwer erkranken und an Influenza versterben.

Die Impfung ist der wirksamste Schutz vor Influenza. Sie in der Regel sehr gut verträglich und verhindert längere Ausfälle im Privat-, Arbeits- und Sozialleben. Erkranken geimpfte Personen ausnahmsweise trotzdem, so verläuft die Erkrankung zumeist milder und kürzer, es treten deutlich weniger Krankheitsfolgen auf und die erkrankten Personen müssen seltener in ein Krankenhaus aufgenommen werden.

Hinweis

Kinder spielen eine wichtige Rolle bei der Übertragung der Influenza. Die Impfung von Kindern kann daher auch Erkrankungen in anderen Altersgruppen verhindern. Durch eine Impfung werden Ansteckungen verhindert und damit indirekt auch Personen geschützt, die nicht geimpft werden können.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 24. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz