Kostenpflichtige Serviceleistungen
Gutachten
Das Österreichische Patentamt erstellt Gutachten darüber, ob eine bestimmte technische Entwicklung eine patentierbare Erfindung gegenüber dem Stand der Technik darstellt. Durch diese Gutachten wird der Antragstellerin/dem Antragsteller die Möglichkeit geboten, außerhalb des Patenterteilungsverfahrens schöpferische Leistungen technischer Natur auf Patentfähigkeit prüfen zu lassen.
Die Gutachten werden von den zuständigen Prüferinnen/den zuständigen Prüfern des Patentamtes erstellt. Sie sind vollkommen unabhängig vom Patenterteilungsverfahren.
Arten des Gutachtens
- Gutachten ohne Recherche
Hierbei muss die Antragstellerin/der Antragsteller den Stand der Technik bekannt geben. Das Gutachten für die patentierbare Erfindung bezieht sich dann darauf. - Gutachten mit Recherche
Hier wird auch der Stand der Technik, auf den sich das Gutachten zu beziehen hat, vom Österreichischen Patentamt ermittelt.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag für das Gutachten
- Beschreibung der Erfindung
- Zusammenfassung der Beschreibung
- Ein oder mehrere Patentansprüche
- Eventuell Zeichnungen
Achtung
Alle Unterlagen sind in zweifacher Ausfertigung vorzulegen!
Gebühren
- Gutachten ohne Recherche: 258 Euro
- Gutachten mit Recherche: 363 Euro
Eine Übersicht über alle Gebühren mit Gültigkeit seit dem 1. November 2014 findet sich auf den Seiten des Österreichischen Patentamtes. .
Recherche
Das Ergebnis einer Recherche ist eine Auflistung der gefundenen Dokumente mit einer kurzen Gegenüberstellung der Dokumenteninhalte.
Wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Antragsgegenstand Ansprüche vorgelegt hat, wird auch eine grobe Bewertung der Relevanz der Dokumente zu den einzelnen Ansprüchen abgegeben.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Österrreichisches Patentamt