Gründe für die Ablehnung des Namensänderungswunsches
Eine Namensänderung wird nicht bewilligt, wenn
- die Änderung des Familiennamens die Umgehung von Rechtsvorschriften ermöglichen würde,
- der beantragte Vor- oder Familienname lächerlich, anstößig oder zur Kennzeichnung von Personen im Inland nicht gebräuchlich ist,
- der beantragte Familienname aus mehreren Namen zusammengesetzt ist (mit gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen),
- die beantragte Änderung des Vor- oder Familiennamens dazu führen würde, dass eine Verwechslungsfähigkeit mit einer anderen Person eintritt,
- die beantragte Änderung des Vor- oder Familiennamens dem Wohl einer hievon betroffenen nicht eigenberechtigten Person abträglich ist,
- der beantragte Vorname nicht gebräuchlich ist oder als erster Vorname dem Geschlecht der Antragstellerin/des Antragstellers nicht entspricht,
- die Antragstellerin/der Antragsteller die Änderung eines Familien- oder Vornamens beantragt, den sie/er durch eine Namensänderung aufgrund eines von ihr/ihm selbst gestellten Antrags innerhalb der letzten zehn Jahre erhalten hat (mit gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen).
Detaillierte Informationen zum Thema "Vor- und Familienname des Kindes" finden sich nicht auf oesterreich.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 1. Februar 2021
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