Mehrere Erben bei Eigentumswohnung
Eine Eigentumswohnung kann nur von maximal zwei natürlichen Personen übernommen werden. Einigen sich mehrere natürliche Personen nicht über die Übernahme einer Eigentumswohnung, dann wird diese durch das Verlassenschaftsgericht öffentlich versteigert.
Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2020
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