Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)
Aktuelle Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr der Justiz, Ersteingaben, Folgeeingaben, Klagebeantwortung, Schriftsätze, Rechtsmittel
Über den Elektronischen Rechtsverkehr der Justiz (ERV) können alle Erst- und Folgeeingaben (Klagen, Klagebeantwortungen, Anträge, Schriftsätze, Rechtsmittel, Forderungsanmeldungen uvm.) samt Beilagen elektronisch und gesichert an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften (nur Ersteingaben) übermittelt und empfangen werden.
Der Benützerin/dem Benützer des ERV stehen dafür grundsätzlich zwei Möglichkeiten offen:
- im Wege der Übermittlungsstellen
- im Wege des Upload-Services ("ERV für alle")
ERV im Wege der Übermittlungsstellen
Teilnehmerinnen/Teilnehmer des ERV können bzw. müssen ihre Eingaben über eine Übermittlungsstelle elektronisch bei Gericht bzw. den Staatsanwaltschaften einbringen. Der Service der Übermittlung setzt eine Anmeldung bei einer Übermittlungsstelle voraus und steht grundsätzlich jedem zur Verfügung.
Gewisse Institutionen müssen den elektronischen Rechtsverkehr nutzen. An Kosten gegenüber der Übermittlungsstelle fallen eine Grundgebühr sowie Gebühren für jede getätigte Übermittlung an. Die Kommunikation zur Teilnehmerin/zum Teilnehmer erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg.
Verpflichtende Teilnehmerinnen/Teilnehmer sind:
- Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte sowie Verteidigerinnen/Verteidiger in Strafsachen
- Notarinnen/Notare
- Kredit- und Finanzinstitute
- Inländische Versicherungsunternehmen
- Sozialversicherungsträger
- Pensionsinstitute, Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse, Pharmazeutische Gehaltskasse, Insolvenz-Entgelt-Fonds, IEF-Service GmbH
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Finanzprokuratur
- Rechtsanwaltskammern
Nähere Informationen zu den "Übermittlungsstellen" finden sich in der Ediktsdatei des Bundesministeriums für Justiz.
ERV im Wege des Upload-Services ("ERV für alle")
Der ERV für alle (→ BMJ) ermöglicht es jeder Bürgerin/jedem Bürger, unter Verwendung der Bürgerkartenfunktion (Chipkarte oder Handysignatur) elektronische Eingaben bei den Gerichten oder den Staatsanwaltschaften zu tätigen. Im Unterschied zur Übermittlung im Wege einer Übermittlungsstelle findet hier kein wechselseitiger elektronischer Verkehr statt. Diese Nutzungsmöglichkeit ist kostenfrei.
Weiterführende Links
- Bundesministerium Justiz (→ BMJ)
- Ediktsdatei (→ BMJ)
- Elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften (→ BMJ)
- Elektronischer Rechtsverkehr (→ BMJ)
- Übermittlungsstellen – Elektronischer Rechtsverkehr (→ BMJ)
Rechtsgrundlagen
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über den elektronischen Rechtsverkehr (ERV 2006)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz