Steuerpflicht für Freie Dienstnehmer

Freie Dienstnehmerinnen/freie Dienstnehmer sind ab einer gewissen Einkommenshöhe einkommensteuerpflichtig. Sie sind jedoch nicht lohnsteuerpflichtig, da sie wie Selbstständige behandelt werden.

Für die Entrichtung der Einkommensteuer sind sie selbst verantwortlich.

Die Steuerpflicht richtet sich nach dem steuerpflichtigen Jahreseinkommen. Beträgt dieses mehr als 11.693 Euro brutto, müssen die Einkünfte aus einem freien Dienstverhältnis versteuert werden.

Letzte Aktualisierung: 10. Jänner 2023

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