Provision
Bei erfolgreicher Vermittlung des Abschlusses eines Mietvertrags durch eine Immobilienmaklerin/einen Immobilienmakler ist an diese/diesen eine einmalige Provisionszahlung zu leisten.
Für die Vermittlung eines Mietvertrags müssen sowohl die Mieterin/der Mieter als auch die Vermieterin/der Vermieter in der Regel eine Provision bezahlen, diese ist verhandelbar.
Höchstbeiträge für Provisionszahlungen
Höhe der Maklerprovision | |
---|---|
Befristung bis drei Jahre | 1 x Bruttomiete + 20 Prozent USt |
Befristung über drei Jahre und unbefristete Mietverträge |
2 x Bruttomiete + 20 Prozent USt |
Hinweis
Bruttomiete = Nettomiete + Betriebskosten (exkl. USt)
Tipp
Im Zuge der Verhandlungen über ein Mietobjekt lassen sich möglicherweise günstigere Konditionen vereinbaren!
Vor Mietvertragsabschluss sollten keine Anzahlungen oder Vorauszahlungen auf die Provision geleistet werden. Sogenannte Anbote sollten auch nur dann unterschrieben werden, wenn sich die Mieterin/der Mieter sicher ist, dass sie/er die Wohnung unter den im Anbot festgelegten Konditionen mieten möchte.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz