Provision

Bei erfolgreicher Vermittlung des Abschlusses eines Mietvertrags durch eine Immobilienmaklerin/einen Immobilienmakler ist an diese/diesen eine einmalige Provisionszahlung zu leisten.

Für die Vermittlung eines Mietvertrags müssen sowohl die Mieterin/der Mieter als auch die Vermieterin/der Vermieter in der Regel eine Provision bezahlen, diese ist verhandelbar.

Höchstbeiträge für Provisionszahlungen

Höhe der Maklerprovision
Befristung bis drei Jahre 1 x Bruttomiete + 20 Prozent USt
Befristung über drei Jahre und
unbefristete Mietverträge
2 x Bruttomiete + 20 Prozent USt

Hinweis

Bruttomiete = Nettomiete + Betriebskosten (exkl. USt)

Tipp

Im Zuge der Verhandlungen über ein Mietobjekt lassen sich möglicherweise günstigere Konditionen vereinbaren!

Vor Mietvertragsabschluss sollten keine Anzahlungen oder Vorauszahlungen auf die Provision geleistet werden. Sogenannte Anbote sollten auch nur dann unterschrieben werden, wenn sich die Mieterin/der Mieter sicher ist, dass sie/er die Wohnung unter den im Anbot festgelegten Konditionen mieten möchte.

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Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz