Adressänderung: Postnachsendeauftrag

Allgemeine Informationen

Nach einem Umzug ist es sehr praktisch, wenn Ihre Post – auch, wenn die Adressänderung den Absenderinnen/Absendern noch nicht bekannt ist – trotzdem den Weg zu Ihrer neuen Wohnadresse findet.

Die österreichische Post bietet dazu durch einen Nachsendeauftrag die Möglichkeit, sich die Briefe und Päckchen, die noch an die alte Wohnadresse adressiert sind, an die neue Adresse weiterleiten zu lassen.

Mit einem Nachsendeauftrag können Briefe, Päckchen, Zeitungen und Geldbeträge, Info-Mails oder auf Wunsch auch Pakete und EMS-Sendungen zur neuen Adresse nachgeliefert werden.

Fristen

Sie sollten den Nachsendeauftrag mindestens drei Werktage vor dem gewünschten ersten Tag der Nachsendung an die neue Adresse bei Ihrer Postfiliale abgeben.

Die Dauer der Nachsendung ist frei wählbar und gilt, solange das Nachsende-Entgelt bezahlt wird (z.B. ein Tag bis maximal ein Jahr).

Zuständige Stelle

Jede Postfiliale (→ Post AG) in Ihrer Nähe oder einfach online (→ Post AG)

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag für einen Nachsendeauftrag direkt beim Postamt ausfüllen und abgeben oder das e-Service der Post nutzen.

Erforderliche Unterlagen

Amtlicher Lichtbildausweis

Kosten

Für Privatkunden:

  • Nachsendeauftrag Privat Inland bis zu drei Monate: 16,90 Euro
  • Je weitere angefangene drei Kalendermonate: 16,90 Euro
  • Nachsendeauftrag Privat Ausland bis zu drei Monate: 22,90 Euro
  • Je weitere angefangene drei Kalendermonate: 22,90 Euro
  • Nachsendeauftrag Paket nur im Inland (zusätzlich): 9 Euro

Zusätzliche Informationen

Wenn Sie einen Nachsendeauftrag wegen Umzug machen, wird die Post nach Auslaufen des Nachsendeauftrags bei Unzustellbarkeit automatisch an die Absenderin/den Absender zurückgeschickt. Wenn Sie nur einen vorübergehenden Nachsendeauftrag (z.B. Urlaubsnachsender) abschließen, erhalten Sie nach Auslauf des Nachsendeauftrags die Post später wieder an Ihre alte Adresse zugestellt.

Weiterführende Links

e-Service (→ Post AG)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion