Reparaturbonus
Aktuelle Informationen zu: Was ist der Reparaturbonus? Wie wird der Reparaturbon beantragt? Wo kann der Reparaturbon eingelöst werden? Wie hoch ist die Förderung?
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Welche Vorteile hat eine Gerätereparatur?
Der Verbrauch von natürlichen Ressourcen übersteigt das, was die Erde den Menschen dauerhaft zur Verfügung stellen kann. Für eine nachhaltige Lebensweise ist es daher notwendig, Konsummuster stark zu verändern. Bei einer nachhaltigen Wirtschaftsweise stehen langlebige Qualitätsprodukte sowie ein gutes Angebot für deren Wartung und Instandhaltung im Vordergrund. Durch eine Reparatur bzw. durch ein Upgrade wird die aufwändige Neuproduktion überflüssig. Die Reparatur alter Geräte vermeidet Abfälle und schont die Rohstoff- und Energieressourcen.
Reparieren schont die Umwelt und bringt zudem weitere Vorteile:
- Oft ist die Reparatur günstiger als ein Neukauf.
- Ein lieb gewonnenes Stück kann weiterhin genutzt werden.
- Reparatur-Know-how, handwerkliche Tradition und wertvolle Arbeitsplätze bleiben in der Region erhalten.
Was ist der Reparaturbonus?
Unter dem Motto "Repariert statt ausrangiert" fördert daher das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) mit dem Reparaturbonus die Wiederinstandsetzung alter Geräte. Insgesamt belaufen sich die für die bundesweite Förderungsaktion zur Verfügung gestellten Förderungsmittel bis zum Jahr 2026 auf 130 Millionen Euro.
Seit wann gibt es den Reparaturbonus?
Seit 26. April 2022 können Privatpersonen einen Reparaturbon beantragen, der bis zu 50 Prozent der Reparaturkosten (maximal 200 Euro) für ihre Elektro- und Elektronikgeräte deckt.
Betroffene
Wer kann den Reparaturbonus beantragen?
Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich
Voraussetzungen
Welche Reparaturen werden gefördert?
Gefördert wird die Reparatur und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von fast allen Elektro- und Elektronikgeräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Also solche mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen (z.B. Kaffeemaschine, Wasserkocher, Waschmaschine, Leuchte, Haarföhn, Fernsehgerät, Hi-Fi-Anlage, Smartphone, Notebook, E-Bike, Blutdruckmessgerät, Bohrmaschine, Hochdruckreiniger).
Auch Reparaturen nicht elektronischer Bauteile von Elektro- und Elektronikgeräten fallen unter den Reparaturbonus (z.B. defektes Rad eines Staubsaugers).
Die Geräte müssen sich im Eigentum der antragstellenden Privatperson befinden und dürfen nicht geliehen oder gemietet sein.
Fristen
Wie lange ist der Reparaturbon gültig?
Der beantragte Reparaturbon muss innerhalb von drei Wochen ab Ausstellung bei einem Partnerbetrieb eingelöst werden. Die Gültigkeitsdauer ist am Bon angeführt. Verstreicht diese Frist, verfällt der Bon. Danach kann jederzeit ein neuer Bon beantragt und eingelöst werden.
Hinweis
Den Reparaturbonus gibt es so lange, wie Förderungsmittel vorhanden sind. Für die erste Tranche jedoch längstens bis zum 31. Dezember 2023.
Zuständige Stelle
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
(Kontakt über Kontaktformular für Privatpersonen)
Verfahrensablauf
Wie wird der Reparaturbon beantragt?
Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich können ab April 2022 den Reparaturbon online auf der Website reparaturbonus.at/reparaturbon (→ BMK) erstellen.
Wo kann der Reparaturbon eingelöst werden?
Der Reparaturbon kann bei einem teilnehmenden Partnerbetrieb digital oder ausgedruckt eingelöst werden. Der teilnehmende Partnerbetrieb überprüft die Gültigkeit des Reparaturbons über den QR-Code oder durch Eingabe der Bon-Nummer. Pro Elektro-/Elektronikgerät kann ein Bon beantragt werden, der für eine Reparatur und/oder einen Kostenvoranschlag genutzt werden kann. Sobald dieser Bon bei einem teilnehmenden Reparaturbetrieb eingelöst wurde, kann neuerlich ein Bon beantragt und für die Reparatur eines weiteren Elektro- oder Elektronikgerätes eingesetzt werden. Es gibt keine Einschränkung auf die Anzahl von eingelösten Bons nach Personen oder Haushalten.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung beträgt bei Reparaturen pro Bon maximal 200 Euro und für einen Kostenvoranschlag maximal 30 Euro bzw. 50 Prozent des förderungsfähigen Rechnungsbetrages inklusive Mehrwertsteuer. Wird im Anschluss an einen Kostenvoranschlag, für den der Reparaturbonus bezogen wurde, die Reparatur beauftragt, muss diese beim selben Betrieb durchgeführt werden.
Beispiel
Betragen die förderungsfähigen Reparaturkosten 300 Euro brutto, beläuft sich die Höhe der Förderung auf 150 Euro.
Beispiel
Sollte sich die Kundin/der Kunde nach Ausstellung eines Kostenvoranschlages, für den bereits eine Förderung von 30 Euro gewährt wurde, für die Reparatur dieses Gerätes entscheiden, beträgt die maximale Förderung für die Reparatur des Gerätes 170 Euro. In Summe beträgt die Förderung also maximal 200 Euro für Kostenvoranschlag und Reparatur ein und desselben Gerätes.
Zusätzliche Informationen
Informationen für Unternehmen zum Reparaturbonus finden sich auf USP.gv.at.
Weiterführende Links
- Suche nach teilnehmenden Partnerbetrieben (→ BMK)
- Geräteliste – Liste der förderungsfähigen Geräte (→ BMK)
- Liste der von der Förderungsaktion ausgenommenen Geräte (→ BMK)
- FAQ – Antworten auf häufig gestellte Fragen (→ BMK)
- Informationsblatt zum Reparaturbonus (→ BMK)
- reparaturbonus.at (→ BMK)
Rechtsgrundlagen
§ 24 Abs 1 Z 7 Umweltförderungsgesetz (UFG)
Zum Formular
Online-Formular zur Erstellung des Reparaturbons (→ BMK)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion