Sanierungsoffensive 2023/2024

Allgemeines zu den Förderungsaktionen

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt auch in den Jahren 2023 und 2024 thermische Gebäudesanierungen und setzt damit einen weiteren wesentlichen Schritt zur Klimaneutralität im Jahr 2040.

Die Mittel für die Förderungen von thermischen Sanierungen und für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen wurden von 2.445 Millionen Euro für den Zeitraum 2023 bis 2027 um 1.200 Millionen Euro für die Jahre 2024 bis 2026 aufgestockt.

Sanierungsbonus für Private (Ein- und Zweifamilienhaus, Reihenhaus)

Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude in Österreich, die älter als 15 Jahre sind.

Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs von mindestens 40 Prozent führen. Außerdem werden auch Einzelbauteilsanierungen gefördert.

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
  • Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren

Die Förderung beträgt je nach Sanierungsart zwischen 9.000 Euro und 42.000 Euro. Bei Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen kann darüber hinaus ein Zuschlag gewährt werden. Es können maximal 50 Prozent der gesamten förderungsfähigen Kosten gefördert werden. Gefördert werden Leistungen, die ab 1. Jänner 2023 erbracht wurden.

Förderungsanträge können von (Mit-)Eigentümerinnen/(Mit-)Eigentümern, Bauberechtigten oder Mieterinnen/Mietern eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses eingereicht werden.

Umfangreiche Informationen zu Förderungsdetails, Antragstellung, Formularen und Allgemeinen Vertragsbedingungen finden sich auf umweltfoerderung.at (→ KPC):

Sanierungsbonus für Private (mehrgeschoßiger Wohnbau)

Gefördert werden thermische Sanierungen im mehrgeschoßigen Wohnbau sowie bei Reihenhausanlagen, die älter als 15 Jahre sind.

Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard des gesamten Gebäudes bzw. der Reihenhausanlage sowie der Austausch der Fenster einer Wohnung im mehrgeschoßigen Wohnbau. Darüber hinaus werden im mehrgeschoßigen Wohnbau auch Dach- und Fassadenbegrünungen bei gleichzeitiger umfassender thermischer Sanierung oder an bereits thermisch sanierten Bestandsgebäuden in Ortskernen gefördert. 

Die Förderung bei einer umfassenden Sanierung klimaaktiv-Standard beträgt bis zu 300 Euro/m² Wohnnutzfläche. Bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen (mindestens 25 Prozent aller gedämmten Flächen) erhöht sich die Förderung auf bis zu 525 Euro/m² Wohnnutzfläche. Bei einer Einzelbaumaßnahme Fenster beträgt die Förderung bis zu 9.000 Euro.

Umfangreiche Informationen zu Förderungsdetails, Antragstellung, Formularen und Allgemeinen Vertragsbedingungen finden sich auf umweltfoerderung.at (→ KPC):

Thermische Gebäudesanierung für Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen

Förderungsmittel für die umfassende thermische Gebäudesanierung und für einzelne Energiesparmaßnahmen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Gefördert werden die umfassende Sanierung durch Dämmung der Außenwände, des Daches und der Fenster, die Fassaden- und Dachbegrünungen sowie Einzelbaumaßnahmen.

Ausführliche Informationen zu Förderungsdetails, Antragstellung und Formularen finden sich auf umweltfoerderung.at (→ KPC):

Thermische Gebäudesanierung für Gemeinden

Förderungsmittel für die thermische Gebäudesanierung werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt.

Gefördert werden die umfassende Sanierung durch Dämmung der Außenwände, des Daches und der Fenster, die Fassaden- und Dachbegrünungen sowie Einzelbaumaßnahmen.

Ausführliche Informationen zu Förderungsdetails, Antragstellung und Formularen finden sich auf umweltfoerderung.at (→ KPC):

Weiterführende Informationen

Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie