"raus aus Öl und Gas" 2021/2022
- Allgemeines zur Förderungsaktion
- "raus aus Öl und Gas" für Private
- "raus aus Öl und Gas" für Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen
- Entscheidungshilfen, weiterführende Informationen
Allgemeines zur Förderungsaktion
Die Förderungsaktion "raus aus Öl und Gas" soll Privaten und Betrieben den Umstieg von einer fossil betriebenen Raumheizung auf ein nachhaltiges Heizungssystem erleichtern. Damit setzt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) einen weiteren wesentlichen Schritt zur Klimaneutralität im Jahr 2040.
Für die Förderungsaktion "raus aus Öl und Gas" und die Sanierungsoffensive 2021/2022 stehen für Private und Betriebe insgesamt 650 Millionen Euro zur Verfügung. Davon sind 400 Millionen Euro für den Kesseltausch und die Förderungsaktion "raus aus Öl" reserviert. Für die Jahre 2023 bis 2025 wurde bereits ein Zusagerahmen für die Förderung in der Höhe von 1.140 Millionen Euro gesetzlich verankert.
"raus aus Öl und Gas" für Private
Die Förderungsaktion "raus aus Öl und Gas" für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser richtet sich an (Mit-)Eigentümerinnen/(Mit-)Eigentümer, Bauberechtigte und an Mieterinnen/Mieter eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses.
Die Förderungsaktion "raus aus Öl und Gas" für den mehrgeschoßigen Wohnbau richtet sich an Gebäudeeigentümerinnen/Gebäudeeigentümer bzw. deren bevollmächtigte Vertretung (z.B. die Hausverwaltung) eines mehrgeschoßigen Wohnbaus mit mindestens drei Wohneinheiten. Im Fall einer Zentralisierung des klimafreundlichen Heizungssystems können auch Mieterinnen/Mieter und Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer einzelner Wohnungen eine Förderung beantragen.
Hinweis
Mieterinnen/Mieter und Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer einzelner Wohnungen müssen stets die wohnzivilrechtlichen Regelungen bei Umsetzung der Maßnahme einhalten (z.B. schriftliche Zustimmung der Vermieterin/des Vermieters).
Eine Förderung ist nur für Gebäude im Inland möglich. Es können nur Leistungen gefördert werden, die ab 1. Jänner 2021 erbracht wurden.
Höhe der Förderung:
- Privatpersonen werden beim Tausch eines fossilen Heizungssystems gegen ein nachhaltiges Heizungssystem mit bis zu 7.500 Euro Förderung unterstützt.
- Wird im Zusammenhang mit dem Kesseltausch eine thermische Solaranlage errichtet, kann ab 4. April 2022 zusätzlich der Solarbonus beantragt werden. Als Solarbonus werden höchstens 1.500 Euro als Förderung bei Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Reihenhäusern ausbezahlt.
- Die Zentralisierungspauschale im Bereich "raus aus Öl und Gas" wird für Förderungsanträge ab 12. September 2022 im mehrgeschoßigen Wohnbau von 2.300 Euro auf 3.000 Euro pro Wohneinheit angehoben.
- Wird ein gasbetriebenes Heizungssystem gegen eine klimafreundliche Alternative ausgetauscht, wird vorübergehend für Förderungsanträge ab 12. September 2022 zusätzlich ein "raus aus Gas"-Bonus vergeben. Die Staffelung des Zuschlags sieht folgendermaßen aus:
Ein- und Zweifamilienhaus, Reihenhaus | Mehrgeschoßiger Wohnbau | |
---|---|---|
2.000 Euro | Anlagen < 50 kW | 2.000 Euro |
Anlagen 50 kW bis 100 kW | 3.200 Euro | |
Anlagen > 100 kW | 4.000 Euro | |
Zentralisierung | 600 Euro pro Wohneinheit |
Die Einreichung für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser verläuft in zwei Schritten mit Registrierung und anschließender Antragstellung. Seit 9. Februar 2021 können Registrierungen in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Budgetmitteln bis längstens 31. Dezember 2022 bei der KPC online durchgeführt werden. Nach erfolgreicher Registrierung muss der Antrag innerhalb von sechs Monaten online gestellt werden.
Eine Antragstellung für den mehrgeschoßigen Wohnbau ist ebenfalls seit 9. Februar 2021 möglich. Anträge können so lange gestellt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis 31. Dezember 2022. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online direkt bei der KPC.
Umfangreiche Informationen zu Registrierung, Antragstellung, Förderungsdetails und Formularen finden sich auf den Seiten der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (→ KPC):
- "raus aus Öl und Gas" für Private 2021/2022 (Ein- und Zweifamilienhaus, Reihenhaus) (→ KPC)
- "raus aus Öl und Gas" für Private 2021/2022 (mehrgeschoßiger Wohnbau) (→ KPC)
- Informationen zum aktuellen Förderungsbudget (→ KPC)
"raus aus Öl und Gas" für Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen
Mit dem "raus aus Öl und Gas"-Bonus wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner) durch eine klimafreundliche Technologie (Holzheizung, Wärmepumpe und hocheffiziente Nah-/Fernwärme) mit überwiegend betrieblicher Nutzung gefördert. Wird eine der genannten klimafreundlichen Technologien im Rahmen eines Neubaus bzw. als Ersatz für eine nicht fossile Altanlage verwendet, kann ebenfalls eine Förderung beantragt werden. Es gelten unterschiedliche Förderungssätze. Die thermische Leistung der neu errichteten Anlage muss in jedem Fall unter 100 kW liegen.
Förderungsmittel für Maßnahmen zum umwelt- und klimafreundlichen Heizen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Die Antragstellung muss nach der Umsetzung des Projekts zum umweltfreundlichen Heizen online bei der KPC erfolgen. Sie ist allerdings nur bis sechs Monate nach Rechnungslegung möglich. Die sechsmonatige Frist beginnt mit dem Datum der Rechnung (bzw. Schlussrechnung) der Hauptanlagenteile bzw. -komponenten (z.B. Kesselanlage, Übergabestation, Verrohrung, Pumpengruppe, Wärmespeicher).
Ausführliche Informationen zu Antragstellung, Förderungsdetails und Formularen finden sich auf den Seiten der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (→ KPC):
- "raus aus dem Öl"-Bonus – Erneuerbare Wärmeerzeugung < 100 kW (→ KPC)
- Informationen zum aktuellen Förderungsbudget (→ KPC)
Entscheidungshilfen, weiterführende Informationen
- Kesseltauschaktion: Raus aus Öl und Gas + Solarbonus (→ BMK)
Informationen rund um den Austausch der Kohle-, Gas- oder Ölheizung gegen eine neue, klimafreundlichere Heizung sowie Informationen zum Solarbonus - kesseltausch.at – Föderungsaktion des Bundes (→ BMK)
Schritt für Schritt zur klimafreundlicheren Heizung - Landesförderungen zum Tausch des Heizungssystems (→ KPC)
Informationen über zusätzliche Förderungen in den Bundesländern - Broschüre "Die richtige Heizung für mein Haus" (→ BMK)
Ob im Neubau oder bei der Sanierung – mit erneuerbarer Energie bringt eine neue Heizung nicht nur eine Kostenersparnis, Komfort und Behaglichkeit, sondern leistet auch einen wertvollen Beitrag zu Ihrer Versorgungssicherheit und zum Klimaschutz. Die klimaaktiv-Heizungsmatrix unterstützt Sie dabei, die richtige Heizung zu finden. - Hexit: Der "Raus aus dem Öl" Heizrechner (→ BMK)
Der Heizrechner "Hexit" (Heizöl-Exit) gibt einen Überblick über mögliche Heizungsalternativen für Ihr Gebäude. - Im Überblick: Erneuerbare Wärme für zu Hause (→ BMK)
Wärmepumpe, Biomasseheizung oder doch Anschluss an Fernwärme? Ein neues Heizungssystem ist eine Investition in die Zukunft und muss gut durchdacht werden. - Ist Ihre Heizung schon klimaaktiv? (→ BMK)
In Österreich sind rund 600.000 Heizkessel in Betrieb, die zwischen 15 und 30 Jahre alt sind. Eine Optimierung oder der Umstieg auf erneuerbare Wärme kann die Heizkosten und CO2-Emissionen deutlich reduzieren. Auf den Seiten der Initiative klimaaktiv erfahren Sie, worauf Sie beim Umstieg auf ein neues Heizungssystem achten sollten und was sich auch bei neueren Heizungssystemen optimieren lässt.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie