Photovoltaik-Förderaktionen und weitere Umweltförderungen

EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher im Jahr 2023

Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Netzanschluss von erneuerbaren Energieanlagen vereinfacht. Dies umfasst auch finanzielle Erleichterungen in Form eines pauschalierten Netzzutrittsentgelts. Mit einem der EAG-Investitionszuschüsse werden die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen und die damit verbundene Neuerrichtung von Stromspeichern gefördert. Für die Erweiterung einer Photovoltaikanlage ist keine Mindestgröße vorgeschrieben.

Erster Fördercall im Jahr 2023: Die Ticketziehung war bis 6. April 2023 für die Kategorien A bis D möglich. Im ersten Fördercall können alle Anträge für private Sonnenkraftwerke können gefördert werden. Mehr Informationen dazu bietet das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK).

Zweiter Fördercall im Jahr 2023: Anträge auf Gewährung von Investitionszuschüssen für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher können ab 14. Juni 2023 um 17.00 Uhr über die Website eag-abwicklungsstelle.at (→ OeMAG) eingebracht werden. Nach Beginn der Ticketziehung am 14. Juni 2023 ist die Vervollständigung erst ab dem Folgetag möglich. Die Information zur Möglichkeit der Vervollständigung finden Sie in dem Bestätigungsmail nach Ticketziehung.

Die Ticketziehung ist bis 28. Juni 2023 um 23.59 Uhr für die Kategorien A bis D möglich.

Neu

Privatpersonen können den Förderantrag erstmals auch nach Beginn der Arbeiten stellen. Einzig vor der Inbetriebnahme der Anlage muss ein erster, vollständiger Förderantrag gestellt werden. Eine Förderzusage ist aber für die Inbetriebnahme nicht erforderlich.

Neu

Privatpersonen, die eine klassische Dachanlage bis zu einer Leistung von 20 Kilowatt beantragen und bei der Förderung über das EAG nicht zum Zug kommen, werden automatisch an die Förderschiene des → Klima- und Energiefonds weitergeleitet.

Für die Investitionsförderung für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher gelten in diesem Fördercall folgende Fördersätze:

  • Kategorie A: 285 Euro pro kWp
  • Kategorie B: 250 Euro pro kWp
  • Kategorie C: 160 Euro pro kWp (maximal)
  • Kategorie D: 140 Euro pro kWp (maximal)
  • Speicher: 200 Euro pro kWp (maximal 50 kWh Nettokapazität förderfähig)

Weitere Fördercalls für Photovoltaik und Stromspeicher im Jahr 2023:

  • 23. August 2023 bis 6. September 2023 (dritter Fördercall, Kategorien A und B)
  • 9. Oktober 2023 bis 23. Oktober 2023 (vierter Fördercall, Kategorien A bis D)

Weitere Informationen finden sich auf den Seiten der OeMAG.:

Weitere EAG-Investitionszuschüsse

Auf den Seiten der OeMAG finden sich Informationen zu folgenden weiteren Investitionszuschüssen nach dem EAG:

Solarbonus

Die bundesweite Förderungsaktion "raus aus Öl und Gas" bietet seit April 2022 die Möglichkeit, zusätzlich einen Solarbonus zu beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass im Zusammenhang mit dem Kesseltausch eine thermische Solaranlage errichtet wird. Als Solarbonus werden höchstens 1.500 Euro als Förderung bei Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Reihenhäusern ausbezahlt.

Weitere Umweltförderungen

Die Bundesländer sind in Österreich u.a. für Förderungen von nachhaltigem Wohnbau, Sanierungen oder Solaranlagen zuständig. Kärnten, Salzburg und Wien fördern beispielsweise thermisch-energetische Wohnhaussanierungen. Oberösterreich fördert u.a. Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden. Photovoltaikanlagen zur umweltschonenden und umweltfreundlichen Stromerzeugung werden beispielsweise in Kärnten, Salzburg, Vorarlberg und Wien mit Fördergeldern unterstützt.

Linktipps zu den Umweltförderungen der einzelnen Bundesländer sowie Informationen zu den bundesweiten Förderaktionen "raus aus Öl und Gas" und "Sanierungsoffensive" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion