Photovoltaik-Förderaktionen und weitere Umweltförderungen
- Das neue Fördersystem für Photovoltaikanlagen
- Förderung von Stromspeicheranlagen
- EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher im Jahr 2023
- Weitere EAG-Investitionszuschüsse
- Heizungsoptimierung im mehrgeschossigen Wohnbau
- Weitere Umweltförderungen
- Weiterführende Links
Das neue Fördersystem für Photovoltaikanlagen
Nullsteuersatz
Um den Ausbau von Sonnenstrom in den nächsten Jahren weiter zu beschleunigen, gilt seit 1. Jänner 2024 für PV-Anlagen mit einer Leistung bis 35 kWp sowie dazugehörige Speicher der Nullsteuersatz. Das bedeutet, es sind keine weiteren Förderanträge mehr notwendig, die Umsatzsteuer wird beim Kauf nicht berechnet. Die Umsatzsteuerbefreiung gilt für die Jahre 2024 und 2025.
Die Umsatzsteuerbefreiung gilt für
- den Kauf und die Installation von PV-Modulen mit einer Engpassleistung bis 35 kWp,
- deren Zubehör sowie Speicher, sofern diese gemeinsam angeschafft wurden,
sofern die PV-Anlage auf oder in der Nähe von folgenden Gebäuden betrieben wird:
- Gebäuden, die Wohnzwecken dienen,
- Gebäuden, die von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden oder
- Gebäuden, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen.
Der Wegfall der Steuer gilt daher auch für Balkonkraftwerke mit einer gesamten Engpassleistung bis 35 kWp. Balkonkraftwerke sind Photovoltaikmodule, die auf dem Balkon montiert und meistens mit einer Steckdose verbunden werden.
Förderungen nach dem EAG
Für Anlagen, bei denen die Umsatzsteuerbefreiung nicht zur Anwendung kommt (z.B. Anlagen über 35 kWp oder Anlagen auf Betriebsgebäuden), kann weiterhin über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) bei den nächsten Fördercalls der EAG-Abwicklungsstelle (OeMAG) ein Förderantrag gestellt werden. Die Termine für die Fördercalls im Jahr 2024 stehen noch nicht fest. Sie werden auf der Website eag-abwicklungsstelle.at (→ OeMAG) bekannt gegeben.
Weitere Informationen
Förderung von Stromspeicheranlagen
Der Klima- und Energiefonds plant eine Förderung von Stromspeicheranlagen, die Strom aus bereits bestehenden PV-Anlagen bis zu einer nutzbaren Speicherkapazität von 50 kWh speichern. Die Ausschreibung des Klima- und Energiefonds dazu wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 starten.
Informationen dazu werden mit Start der Ausschreibung auf der Website des Klima- und Energiefonds veröffentlicht → klimafonds.gv.at.
EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher im Jahr 2023
Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Netzanschluss von erneuerbaren Energieanlagen vereinfacht. Dies umfasst auch finanzielle Erleichterungen in Form eines pauschalierten Netzzutrittsentgelts. Mit einem der EAG-Investitionszuschüsse werden die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen und die damit verbundene Neuerrichtung von Stromspeichern gefördert. Für die Erweiterung einer Photovoltaikanlage ist keine Mindestgröße vorgeschrieben.
Fördercalls im Jahr 2023
Erster Fördercall: Die Ticketziehung war von 23. März bis 6. April 2023 für die Kategorien A bis D möglich. Im ersten Fördercall können alle Anträge für private Sonnenkraftwerke gefördert werden. → Mehr Informationen dazu bietet das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK).
Zweiter Fördercall: Die Ticketziehung war von 14. Juni bis 28. Juni 2023 für die Kategorien A bis D möglich.
Dritter Fördercall: Die Ticketziehung war von 23. August bis 6. September 2023 für die Kategorien A und B möglich.
Letzter Fördercall im Jahr 2023: 9. Oktober bis 23. Oktober 2023
Der vierte und letzte Fördercall für Investitionszuschüsse Photovoltaik startete am 9. Oktober 2023. Anträge auf Gewährung von Investitionszuschüssen für Photovoltaikanlagen (Kategorien A bis D) und Stromspeicher konnten über die Website eag-abwicklungsstelle.at (→ OeMAG) eingebracht werden.
Die Ticketziehung endete am 23. Oktober 2023.
Neu
Privatpersonen, die eine klassische Dachanlage bis zu einer Leistung von 20 Kilowatt beantragt haben und bei der Förderung über das EAG nicht zum Zug kommen, werden automatisch an die Förderschiene des → Klima- und Energiefonds weitergeleitet.
Für die Investitionsförderung für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher galten in dem vierten Fördercall folgende Fördersätze:
- Kategorie A: 285 Euro pro kWp
- Kategorie B: 250 Euro pro kWp
- Kategorie C: 160 Euro pro kWp (maximal)
- Kategorie D: 140 Euro pro kWp (maximal)
- Speicher: 200 Euro pro kWh (maximal 50 kWh Nettokapazität förderfähig)
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der OeMAG
- → Antragstellung Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher im Jahr 2023
- → Wichtige Unterlagen für die PV-Antragstellung
- → Häufig gestellte Fragen – Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher
- → Aktuelles
Weitere EAG-Investitionszuschüsse
Auf den Seiten der OeMAG finden Sie Informationen zu folgenden weiteren Investitionszuschüssen nach dem EAG:
- → Wasserkraftanlagen bis 2 MW
20. September 2023 um 17.00 Uhr bis 13. Dezember 2023 um 23.59 Uhr - → Wasserkraftanlagen über 2 MW bis 25 MW
3. Mai 2023 um 17.00 Uhr bis 15. November 2023 um 23.59 Uhr - → Windkraftanlagen
Derzeit gibt es kein laufendes Förderprogramm. - → Biomasseanlagen
Derzeit gibt es kein laufendes Förderprogramm.
Heizungsoptimierung im mehrgeschossigen Wohnbau
Im Rahmen des Energieeffizienzprogramms fördert das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) Heizungsoptimierung für mehrgeschossige Wohnbauten mit mindestens sechs Nutzungseinheiten.
Gefördert wird die Überprüfung und Optimierung der bestehenden Wärmeversorgung in Verbindung mit Investitionsmaßnahmen zur Umsetzung eines hydraulischen Abgleichs im mehrgeschoßigen Wohnbau. Förderungsfähig sind Leistungen, die ab 1. April 2023 erbracht wurden und sowohl Dienstleistungs- als auch Investitionskosten umfassen.
Die Einreichung erfolgt in zwei Schritten mit Registrierung und anschließender Antragstellung. Die Einreichung ist ab 3. Mai 2023 möglich, solange Förderungsmittel zur Verfügung stehen. Nach erfolgter Registrierung muss die Antragstellung innerhalb von zwölf Monaten erfolgen.
Weitere Informationen zur → Förderungsaktion Heizungsoptimierung finden Sie auf den Seiten der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC).
Weitere Umweltförderungen
Die Bundesländer sind in Österreich u.a. für Förderungen von nachhaltigem Wohnbau, Sanierungen oder Solaranlagen zuständig. Kärnten, Salzburg und Wien fördern beispielsweise thermisch-energetische Wohnhaussanierungen. Oberösterreich fördert u.a. Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden. Photovoltaikanlagen zur umweltschonenden und umweltfreundlichen Stromerzeugung werden beispielsweise in Kärnten, Salzburg, Vorarlberg und Wien mit Fördergeldern unterstützt.
Linktipps zu den Umweltförderungen der einzelnen Bundesländer sowie Informationen zu den bundesweiten Förderaktionen "raus aus Öl und Gas" und "Sanierungsoffensive" finden Sie ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
- Selbsterzeugung von Strom mit erneuerbaren Energieträgern
- Energieberatung
- Photovoltaik-Rechner (→ BMK)
- eag-abwicklungsstelle.at (→ OeMAG)
- EAG-Förderkalender (→ OeMAG)
- Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher im Jahr 2023 (→ OeMAG)
- Antragstellung und Leitfäden für Investitionszuschüsse nach dem EAG (→ OeMAG)
- Antrag auf Verlängerung der Inbetriebnahmefrist (→ OeMAG)
- Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher (→ PV Austria)
- umweltfoerderung.at (→ KPC)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion