Photovoltaik-Förderaktionen und weitere Umweltförderungen
- EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher im Jahr 2022
- Weitere EAG-Investitionszuschüsse
- Solarbonus
- Umweltförderungen und Energieberatung der Bundesländer
- Weiterführende Links
EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher im Jahr 2022
Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Netzanschluss von erneuerbaren Energieanlagen vereinfacht. Dies umfasst auch finanzielle Erleichterungen in Form eines pauschalierten Netzzutrittsentgelts. Mit einem der EAG-Investitionszuschüsse werden die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen und die damit verbundene Neuerrichtung von Stromspeichern gefördert. Für die Erweiterung einer Photovoltaikanlage ist keine Mindestgröße vorgeschrieben.
Aktueller Fördercall: Anträge auf Gewährung von Investitionszuschüssen für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher können ab 18. Oktober 2022 über die Website der Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (OeMAG) eingebracht werden. Nach Beginn der Ticketziehung am 18. Oktober 2022 ist die Vervollständigung erst ab dem Folgetag möglich. Die Information zur Möglichkeit der Vervollständigung finden Sie in dem Bestätigungsmail nach Ticketziehung.
Die Ticketziehung ist bis 15. November 2022 für Anträge bis zu 10 kWp (Kategorie A) bzw. bis 29. November 2022 für Anträge für mehr als 10 kWp (Kategorie B, C und D) möglich.
Für die Investitionsförderung für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher gelten in diesem Fördercall folgende Fördersätze:
- Kategorie A: 285 Euro pro kWp
- Kategorie B: 250 Euro pro kWp (maximal)
- Kategorie C: 180 Euro pro kWp (maximal)
- Kategorie D: 170 Euro pro kWp (maximal)
- Speicher: 200 Euro pro kWp (maximal 50 kWh Nettokapazität förderfähig)
Achtung
Ein Förderantrag kann bei der OeMAG nur dann eingebracht werden, wenn mit der Errichtung der Anlage zu diesem Zeitpunkt noch nicht begonnen wurde.
Neu
Die OeMAG kann die Frist für die Inbetriebnhame einer geförderten Anlage bis zu zweimal verlängern, wenn die Ursachen für die verzögerte Inbetriebnahme nicht im Einflussbereich der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.
Weitere Fördercalls für Photovoltaik und Stromspeicher im Jahr 2023:
Für das Jahr 2023 sind weitere Fördercalls für Photovoltaik und Stromspeicher in Vorbereitung.
Weitere Informationen zur Antragstellung Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher im Jahr 2022 finden sich auf den Seiten der OeMAG.
Weitere EAG-Investitionszuschüsse
Auf den Seiten der OeMAG finden sich Informationen zu folgenden weiteren Investitionszuschüssen nach dem EAG:
Solarbonus
Die bundesweite Förderungsaktion "raus aus Öl und Gas" bietet seit April 2022 die Möglichkeit, zusätzlich einen Solarbonus zu beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass im Zusammenhang mit dem Kesseltausch eine thermische Solaranlage errichtet wird. Als Solarbonus werden höchstens 1.500 Euro als Förderung bei Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Reihenhäusern ausbezahlt.
Umweltförderungen und Energieberatung der Bundesländer
Die Bundesländer sind in Österreich u.a. für Förderungen von nachhaltigem Wohnbau, Sanierungen oder Solaranlagen zuständig. Kärnten, Salzburg und Wien fördern beispielsweise thermisch-energetische Wohnhaussanierungen. Oberösterreich fördert u.a. Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden. Photovoltaikanlagen zur umweltschonenden und umweltfreundlichen Stromerzeugung werden beispielsweise in Kärnten, Salzburg, Vorarlberg und Wien mit Fördergeldern unterstützt.
Linktipps zu den Umweltförderungen der einzelnen Bundesländer sowie Informationen zur bundesweiten Förderungsaktion "raus aus Öl und Gas" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Die Energieberatungen in den Bundesländern unterstützen bei Fragen rund um thermische Sanierung, Heizungstausch, Photovoltaikanlage und Elektromobilität:
- Burgenland: Das → Land Burgenland bietet kostenlose Energieberatung für alle, die den Entschluss gefasst haben, ein Haus zu bauen oder ein bereits bestehendes Haus zu sanieren. Die burgenländische Wohnbauförderung ist mit der → Abwicklung verschiedener Energieförderungen betraut. Sie gibt telefonische Auskunft betreffend Förderansuchen.
- Kärnten: Schwerpunktthemen der kostenlosen → Energieberatung für Kärntner Haushalte sind Wärmedämmung, Fenstertausch, Optimierung/Erneuerung der Heizungsanlage, Nutzung von Sonnenenergie (insbesondere Photovoltaik), sommerliche Überwärmung und Tipps zum Stromsparen.
- Niederösterreich: Die → Energie- und Umweltagentur des Landes Niederösterreich (eNu) berät Bürgerinnen/Bürger und Gemeinden bei der effizienten Nutzung von Energie, beim Neubau und im Sanierungsfall. Zudem stellt die eNu umfangreiche Informationen zu Förderungen für Privatpersonen bereit.
- Tirol: → Energie Tirol ist die unabhängige Beratungsstelle des Landes Tirol und kompetenter Ansprechpartner für alle Energiefragen. Energie Tirol unterstützt Bauleute und Gemeinden dabei, ihre Energiesparpotenziale zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Zudem informiert die Energie Tirol über → aktuelle Energieförderungen in Tirol und Österreich.
- Vorarlberg: Das → Energieinstitut Vorarlberg bietet Energieberatung an. Zudem hält es einen → Überblick für Privatpersonen über die Wohnbau- und Energieförderung des Landes Vorarlberg sowie über alle energierelevanten Förderungen der Vorarlberger Gemeinden bereit.
Weitere Energieberatungsstellen in den Bundesländern finden sich auf topprodukte.at, einer Website des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK).
Weiterführende Links
- Investitionszuschüsse nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) (→ OeMAG)
- Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher 2022 (→ PV Austria)
- In zehn Schritten zur eigenen Photovoltaikanlage (→ PV Austria)
- Solaranlagen zum Einstecken: Kleines Kraftwerk am Balkon (→ VKI)
Mit Plug-in-Photovoltaikanlagen (auch: Mini-PV-Anlagen) kann eigener Solarstrom in einer Wohnung erzeugt werden. Seit einigen Jahren dürfen diese Plug-in-Anlagen in Österreich betrieben werden. Die Maximalleistung beträgt 800 Watt. Die Plug-in-Anlagen können ohne großen Aufwand beispielsweise auf Balkonen installiert werden. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) informiert über die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Kleinsterzeugungsanlagen. - Anschluss von Kleinsterzeugungsanlagen (Mini-PV-Anlagen) (E-Control)
Die E-Control stellt klar, dass es für Kleinsterzeugungsanlagen keiner Genehmigung des Netzbetreibers bedarf. Es bedarf aber einer Verständigung des Netzbetreibers bzw. einer Meldung zwei Wochen vor Inbetriebnahme der Anlage. Die E-Control beantwortet diese und weitere häufig gestellten Fragen im Zusammenhang mit Mini-PV-Anlagen. - SUSI – Die Strom-Unabhängigkeits-Simulation (→ Energieinstitut Vorarlberg)
In wenigen einfachen Schritten bilden Sie mit SUSI die elektrische Energiebilanz Ihres Hauses ab (Strombedarf für Elektrogeräte, Beleuchtung, Komfortlüftung etc.). Damit kann SUSI Ihre Fragen rund um Ihre persönliche Strom-Unabhängigkeit beantworten (Wann rechnet sich eine Photovoltaikanlage? Wie wirken sich Ausrichtung und Neigung auf Ertrag und Wirtschaftlichkeit aus? Lohnt sich ein Batteriespeicher? Wie groß muss er sein? etc.). - Energie und Ressourcen sparen
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion