Höhe der Korridorpension
Bei der Korridorpension werden bei vorzeitigem Pensionsantritt Abschläge berechnet.
Für jedes Jahr vor dem Regelpensionsalter (65) wird ein Abschlag von 5,1 Prozent berechnet. Grundlage für die Pensionshöhe ist das Pensionskonto.
Hinweis
Bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit während der Korridorpension über der Geringfügigkeitsgrenze (im Jahr 2019: 442,89 Euro pro Monat) fällt diese weg, jedoch wird für jeden Monat, in dem die Korridorpension weggefallen ist, die Pensionsleistung um 0,55 Prozent erhöht.
Abgenommen durch: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz