FAQ: Eine Anmeldung via SMS-TAN ist mit ID Austria Vollfunktion nicht mehr möglich

Warum wird bei ID Austria mit Vollfunktion die Signatur mittels SMS-TAN nicht unterstützt? Welche Alternativen zur SMS-TAN gibt es?

Bei Anmeldungen und Signaturen mittels Handy-Signatur oder ID Austria mit Basisfunktion konnten Sie sich eine SMS-TAN zusenden lassen, um Ihre Identität zu bestätigen.

Die Vollfunktion der ID Austria ermöglicht die Attribut-Auslieferung aus behördlichen Registern und unterliegt höheren EU-weiten Sicherheitsstandards, die z.B. auch die Ausweisfunktion am Smartphone ermöglichen. Eine Authentifizierung mittels SMS-TAN wird daher aktuell nicht angeboten. Mögliche Anpassungen befinden sich in Analyse.

Es gibt folgende Alternativen zur SMS-TAN:

  • In der App „Digitales Amt“: Sie erhalten eine Benachrichtigung von der App, die Sie auffordert, eine offene Signatur zu unterzeichnen und per Fingerabdruck oder Gesichtserkennung zu bestätigen. Hinweis: Wenn Sie Benachrichtigungen nicht aktiviert haben, können Sie in der App auch manuell den Tab „Profil“ anwählen und dort auf „Offene Signaturen“ klicken, um Anmeldungen und Signaturen zu bestätigen.
  • In der App „Handy-Signatur“:
    • Sie erhalten eine Benachrichtigung von der App, die Sie auffordert, eine offene Signatur zu unterzeichnen und per Fingerabdruck oder Gesichtserkennung zu bestätigen
    • oder Sie erhalten eine Benachrichtigung von der App, die eine TAN beinhaltet
    • oder Sie scannen einen auf der Anmeldeseite angezeigten QR-Code mithilfe der Handy-Signatur App
  • Weitere Alternativen, um die ID Austria mit Vollfunktion ohne Smartphone zu nutzen, sind derzeit in Entwicklung. Ab Sommer 2022 wird es möglich sein, FIDO Token für die Authentifizierung zu verwenden.

Tipp

Dies ist ein Auszug aus der FAQ: Registrierung. Wenn Sie diese Seite gerade im Rahmen der Umstellung auf ID Austria in der App „Digitales Amt“ sehen so können Sie dort durch Auswahl von „Im Browser anzeigen“ links unten diese Seite im Standard-Browser Ihres Mobilgeräts ansehen und dann direkt zu diesem Eintrag springen.

Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen