Regierungsvorlage: Ehe- und Partnerschaftsrechts-Änderungsgesetz

Es sollen Zwangsehen und zwangsweise begründeten eingetragenen Partnerschaften bekämpft und ein einheitliches Mindestalter eingeführt werden.

  • Einlangen im Nationalrat: 28. Mai 2025
  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. August 2025

Ziele

  • Bekämpfung von Zwangsehen und zwangsweise begründeten eingetragenen Partnerschaften
  • Einheitliches Mindestalter für die Eheschließung und die Begründung einer eingetragenen Partnerschaft
  • Wiedereinführung der Klagebefugnis der Staatsanwaltschaft zur Nichtigerklärung einer Ehe/eP bei fehlender Ehe- oder Partnerschaftsfähigkeit

Inhalt

  • Abschaffung der Möglichkeit, minderjährige Personen für ehefähig erklären zu lassen
  • Verbot der Eheschließung und Begründung einer eingetragenen Partnerschaft zwischen Verwandten bis zum vierten Grad der Seitenlinie
  • Wiedereinführung der Klagebefugnis der Staatsanwaltschaft zur Nichtigerklärung einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft bei fehlender Ehefähigkeit 

Hauptgesichtspunkte

Die Fähigkeit, eine Ehe einzugehen oder eine eingetragene Partnerschaft zu begründen, soll ohne Ausnahme erst mit Volljährigkeit gegeben sein. Das Eheverbot und Begründungshindernis für eine eingetragene Partnerschaft soll auch zwischen Verwandten bis zum vierten Grad der Seitenlinie gelten. Schließlich soll die Klagebefugnis der Staatsanwaltschaft zur Nichtigerklärung einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft bei fehlender Ehefähigkeit wieder eingeführt werden. 

Weiterführende Links

Regierungsvorlage (→ Parlamentsdirektion)

Letzte Aktualisierung: 28. Mai 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion