Beguchtachtungsentwurf: Universitätsgesetz und Bildungsdokumentationsgesetz
Es soll ein digitaler Studierendenausweis eingeführt und der Datenverbund an Hochschulen ausgebaut werden.
- Beginn der Begutachtung: 30. April 2025
- Ende der Begutachtung: 9. Mai 2025
- Geplantes Inkrafttreten: 1. September 2025
Ziele
- Einführung eines digitalen Studierendenausweises
- Erweiterung des Datenverbunds an Universitäten und Hochschulen (DVUH)
- Anbindung des Studierendenregisters an die "eAusweise"-Plattform des Bundes
- Berücksichtigung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG)
- Aufnahme von Wissenschafterinnen/Wissenschafter und Forscherinnen/Forscher
Inhalt
- Erstellung einer gesetzlichen Regelung für einen digitalen Studierendenausweis
- Schaffung von diversen Schnittstellen zum Datenverbund der Hochschulen und Universitäten (DVUH) sowie zum Studierendenregister
- Anbindung des Studierendenregister an die "eAusweise"-Plattform des Bundes
- Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes im Universitätsgesetz 2002
- Vereinfachte Verfahren bei der Aufnahme von Wissenschafterinnen/Wissenschafter und Forscherinnen/Forschern
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Allianzen im Rahmen der „European Universities Initiative“ entwickeln gemeinsame Studienprogramme mit mehreren Partnerhochschulen. Vorgaben vieler Mitgliedstaaten – etwa zum Mindestumfang an Studienleistungen an der Heimat- oder Partnerhochschule – können jedoch dazu führen, dass trotz Beteiligung keine gemeinsamen Diplome ausgestellt werden dürfen. Nunmehr soll für die an einem gemeinsamen Studienprogramm von mindestens drei Partnerhochschulen, darunter eine oder mehrere ausländische Partnerhochschulen, beteiligten österreichischen Universitäten eine Erleichterung in Bezug auf den Mindestumfang der Studienleistungen geschaffen werden.
Die Digitalisierung administrativer Prozesse im österreichischen und europäischen Hochschulraum soll weiter vorangetrieben werden. Dazu soll der Datenverbund der Universitäten und Hochschulen (DVUH) weiterentwickelt und ein Studierendenregister etabliert werden. Daten von Studierenden sollen anderen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden können und ein amtlicher, digitaler Studierendenausweis soll umgesetzt werden.
Das Studierendenregister soll über eine Schnittstelle an den Register- und Systemverbund (RSV) bei der Bundesrechenzentrum GmbH angebunden werden. Der RSV soll als zentrale Datendrehscheibe der öffentlichen Verwaltung fungieren und die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen beschleunigen. Dadurch sollen Zeit- und Kostenaufwände reduziert und gleichzeitig die Bearbeitung von Anträgen beschleunigt werden. Höchste Datenqualität und Fälschungssicherheit sollen gewährleistet werden. Mit dem Studierendenregister soll kein neues Register geschaffen, sondern bestimmte Daten sollen aus dem bestehenden DVUH oder direkt aus den Verwaltungssystemen der Universitäten zur Verfügung gestellt werden.
Auf gesetzlicher Ebene sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen Änderungsdienst für Berechtigte geschaffen werden. Für Rechtsträger soll somit die Möglichkeit bestehen, über Änderungen von bestimmten im Zentralen Melderegister (ZMR) gespeicherten Daten verständigt zu werden, soweit diese Rechtsträger dabei in Vollziehung von Gesetzen handeln. Für einen österreichweiten digitalen Studierendenausweis soll die eAusweise-Plattform des Bundes genutzt werden. Die dafür erforderlichen Daten sollen aus dem Studierendenregister kommen. Mit dieser Novelle soll die Einführung eines einheitlichen digitalen Studierendenausweises der österreichischen Hochschulen ermöglicht werden. Die Materiengesetze sollen entsprechend adaptiert werden, um die Möglichkeit der Verwendung eines digitalen Studierendenausweises zu eröffnen, wobei die notwendige Novelle des Hochschulgesetzes 2005 in einem gesonderten Schritt erfolgen soll.
Weiterführende Links
Begutachtungsentwurf (→ Parlamentsdirektion)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion