Begutachtungsentwurf: Budgetbegleitgesetz
Es soll das faktische Pensionsantrittsalter angehoben werden und zu einer höheren Beschäftigungsquote der Älteren kommen.
- Beginn der Begutachtung: 2. Mai 2025
- Ende der Begutachtung: 9. Mai 2025
- Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Ziele
- Konsolidierung des Bundesbudgets
- Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters und höhere Beschäftigungsquote der Älteren
Inhalt
- Neuregelung der erstmaligen Pensionsanpassung
- Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen für eine Korridorpension
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Um die Konsolidierungsziele der Bundesregierung zu erreichen, werden für den Bereich der Sozialversicherung folgende Maßnahmen vorgeschlagen: Entsprechend dem Regierungsprogramm 2025-2029 soll die bisherige Aliquotierungsregelung für die erstmalige Pensionsanpassung durch eine neue Bestimmung ersetzt werden: Bei der erstmaligen Anpassung sollen Pensionen – einheitlich und unabhängig vom Kalendermonat des Pensionsantritts – mit 50 Prozent des Betrages erhöht werden, der sich bei Anwendung des Anpassungsfaktors ergeben würde. Entsprechend dem Regierungsprogramm 2025-2029 sollen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Korridorpension angehoben werden. In kompetenzrechtlicher Hinsicht stützt sich die Erlassung eines dem Entwurf entsprechenden Bundesgesetzes auf Artikel 10 Absatz 1 Z 11 B-VG ("Sozialversicherungswesen").
Weiterführende Links
Begutachtungsentwurf (→ Parlamentsdirektion)
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