Begutachtungsentwurf: Budgetbegleitgesetz

Es soll das faktische Pensionsantrittsalter angehoben werden und zu einer höheren Beschäftigungsquote der Älteren kommen.

  • Beginn der Begutachtung: 2. Mai 2025
  • Ende der Begutachtung: 9. Mai 2025
  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

Ziele

  • Konsolidierung des Bundesbudgets
  • Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters und höhere Beschäftigungsquote der Älteren

Inhalt

  • Neuregelung der erstmaligen Pensionsanpassung
  • Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen für eine Korridorpension

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Um die Konsolidierungsziele der Bundesregierung zu erreichen, werden für den Bereich der Sozialversicherung folgende Maßnahmen vorgeschlagen: Entsprechend dem Regierungsprogramm 2025-2029 soll die bisherige Aliquotierungsregelung für die erstmalige Pensionsanpassung durch eine neue Bestimmung ersetzt werden: Bei der erstmaligen Anpassung sollen Pensionen – einheitlich und unabhängig vom Kalendermonat des Pensionsantritts – mit 50 Prozent des Betrages erhöht werden, der sich bei Anwendung des Anpassungsfaktors ergeben würde. Entsprechend dem Regierungsprogramm 2025-2029 sollen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Korridorpension angehoben werden. In kompetenzrechtlicher Hinsicht stützt sich die Erlassung eines dem Entwurf entsprechenden Bundesgesetzes auf Artikel 10 Absatz 1 Z 11 B-VG ("Sozialversicherungswesen").

Weiterführende Links

Begutachtungsentwurf (→ Parlamentsdirektion)

Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion